Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat die wiedergewählte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erneut aufgefordert, ein bereits in der letzten Legislaturperiode angekündigtes Gesetzesvorhaben zur sektorspezifischen Regulierung für Fahrzeugdaten vorzulegen. "Die selbstbestimmte Entscheidung über die Verwendung von Fahrzeugdaten und damit die Wahlfreiheit bei Serviceangeboten, Reparaturen und Wartungen ist ein wichtiges Gut für Verbraucherinnen und Verbraucher", sagte Verbandspräsident Arne Joswig zu dem am Dienstag in Brüssel veröffentlichten ZDK-Positionspapier für fairen Wettbewerb durch gleichberechtigten Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten.
Aus Sicht von Joswig ist der Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten, Fahrzeugfunktionen und -ressourcen – zum Beispiel Reparatur- und Wartungsinformationen – "elementar für unsere Branche, insbesondere wenn es um digitale Services für unsere Kunden geht". Ein Markt, in dem allein die Hersteller über diese Informationen verfügen und diese nur selektiv weitergeben, schade dem Wettbewerb. "Hersteller dürfen hier im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher keine Gate Keeper-Funktion beibehalten", bekräftigte er.
- EU-Kommissionspräsidentin wiedergewählt: ZDK sieht "wichtiges Signal für ein starkes Europa"
- ZDK zum Bürokratieabbau: "Der Kfz-Meister wird in der Werkstatt gebraucht"
- Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe: Direkter Draht zu den Machern
Der ZDK fordert die Vorlage einer sektorspezifischen Regulierung, die den "Data Act" ergänzt. In dieser kann der Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten, Fahrzeugfunktionen und -ressourcen für Serviceanbieter geregelt werden. Dadurch können Kunden bei Anwendungen, z. B. intelligentes Laden oder Angebotsvergleiche von Werkstätten, zwischen verschiedenen Anbietern frei wählen.
Der Branchenverband begrüßt überdies die Bestrebungen der EU-Kommission den Zugang zu Wartungs- und Reparaturinformationen in der Typgenehmigungsverordnung 2018/858 neu und rechtssicher zu regeln. Das sei ein weiterer wichtiger Baustein für fairen Wettbewerb auf dem Markt für Dienstleistungen für Autofahrer, hieß es. Einzelne Hersteller hätten wiederholt versucht, den Zugang zu diesen Daten zu Lasten der Verbraucher einseitig einzuschränken. Der EuGH hatte bereits am 5. Oktober 2023 geurteilt, dass dieser für Serviceanbieter frei zugänglich sein muss (C-296/22).