EU-Datenschutzgrundverordnung: Neue Regeln ab Mai
Das Thema Datenschutz muss unbedingt angegangen werden. Denn die Sanktionen können künftig existenzgefährdend sein.
Das Jahr ist erst ein paar Tage alt, das Thema EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), beziehungsweise neues Bundesdatenschutzgesetz muss aber unbedingt zeitnah angegangen werden. Es bleibt nicht mehr viel Zeit, ab dem 25.05.2018 gelten die neuen Regeln. Daten sind heutzutage eine Art Vermögensgegenstand, das weiß die EU und das wissen auch die Hersteller, die versuchen, Daten immer früher abzugreifen. Somit muss sich auch jeder Händler mit der EU-DSGVO auseinandersetzen, da datenschutzrechtliche Sachverhalte tagtäglich in den Betrieben, sei es bei Kundendaten oder Daten der Arbeitnehmer, vorkommen.
Für wen gilt die EU-DSGVO?
Die neue EU-DSGVO gilt für alle Unternehmen, die in der EU ansässig sind. Das bedeutet, die Größe des Unternehmens, sei es ein Ein-Mann-Betrieb oder ein weltweit agierender Konzern, ist irrelevant, der Datenschutz gilt für alle!
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