Die VW-Konzernmarken Audi, Skoda, Volkswagen Pkw und Volkswagen Nutzfahrzeuge haben die Verträge mit ihren Importeuren in Europa einvernehmlich erneuert. Das gab der Autobauer am Donnerstag bekannt. Die neuen Vereinbarungen seien ein "wichtiger Meilenstein" im Zeitalter der Digitalisierung, sagte Fred Kappler, Leiter Volkswagen Konzern Vertrieb, in Wolfsburg. "Sie richten das gemeinsame Geschäftsmodell für die nächste Dekade neu aus."
Den Angaben zufolge unterzeichnete VW mit den Partnern von zehn europäischen Importeuren die neuen Verträge. In weiteren 15 Märkten mit konzerneigenen Gesellschaften wurden die Verträge ebenfalls entsprechend ausgetauscht. Diese Märkte (inkl. Deutschland) würden für ein Gesamtvolumen von rund 4,1 Millionen Fahrzeuge stehen, hieß es.
Auf Basis der neuen Regelungen wollen Hersteller, Importeur und Händler künftig gemeinsam mit dem Kunden kommunizieren und dabei mit einer Stimme über alle Kontaktpunkte hinweg sprechen, wie Kappler erklärte. "Die Verträge schaffen zudem wichtige Voraussetzungen für die Vermarktung der neuen vollelektrischen und vollvernetzten Fahrzeuge des Volkswagen Konzerns und treten pünktlich vor deren Markteinführung ab April 2020 in Kraft."
Der Kunde im Mittelpunkt
Die Verträge bilden zahlreiche Entwicklungen in der Autobranche ab, die das traditionelle Kerngeschäft rund um den Autoverkauf ergänzen und durch die zunehmende Vernetzung möglich werden. Dazu zählen nicht nur Updates der Fahrzeugsoftware "over-the-air", sondern auch Lade- und Abrechnungsdienste bei Elektroautos, Flottenmanagement, Carsharing-Dienste sowie E-Commerce-Anwendungen. Kappler betonte: "Die neuen Verträge orientieren sich konsequent an den Kundenerwartungen."
Nachdem Volkswagen Pkw und Audi vor wenigen Wochen bereits sich mit dem Partnerverband auf neue Händlerverträge in Deutschland verständigt hatten, waren die Importeursverträge nun der nächste Schritt bei der Neuausrichtung des Vertriebs in Europa. Neben den genannten Zukunftsthemen berücksichtigen sie laut Hersteller auch geänderte rechtliche Rahmenbedingungen wie die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder das neue Typgenehmigungsverfahren WLTP. (rp)