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Kassennachschau: Mystery Shopping

03.11.2023 08:04 Uhr
Ausgabe 21/2023 Seite 058

Elektronische und computergestützte Kassensysteme müssen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden. Die Finanzverwaltung kann dazu stille Beobachtungen und Testkäufe durchführen.

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Bekanntermaßen steht beim Mystery Shopping üblicherweise eine Bewertung der Qualität von Verkaufsberatung und Service im Vordergrund. Deshalb nutzen viele Hersteller dieses Instrument als bonusrelevantes Element. Weniger bekannt ist jedoch, dass auch die Finanzverwaltung Testkäufe durchführt - gegebenenfalls mit ebenso negativen finanziellen Konsequenzen.

Der Hintergrund: Seit dem 1. Januar 2020 sind sogenannte elektronische Aufzeichnungssysteme durch eine zertifi­zierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen. Ziel dieser Regelung ist, dass steuerrelevante Geschäftsvorfälle nicht mehr nachträglich so geändert werden können, dass die ursprüngliche Erfassung nicht mehr sichtbar ist. Dabei wird nicht danach unterschieden, ob es sich um ein großes, bilanzierendes Unternehmen oder um einen kleineren Händler, welcher seinen Gewinn mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt…

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