Das österreichische Kartellgericht hat Peugeot Austria eine Geldstrafe von 15 Millionen Euro wegen Missbrauchs der Marktmacht im Neuwagen- und Servicegeschäft aufgebrummt. Das teilte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am Mittwoch in Wien mit. "Der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung kann die Wettbewerbsentwicklung in einem Markt erheblich beeinträchtigen. Daher ist die Verfolgung solcher Fälle eine klare Priorität für die BWB", erklärte Generaldirektorin Natalie Harsdorf.
Das Kartellverfahren ging nicht auf die BWB zurück, sondern auf den oberösterreichischen Peugeot-Händler Clemens Büchl, der sich gegen die Praktiken des Autokonzerns erfolgreich zur Wehr gesetzt hatte (wir berichteten). Im März 2021 wurde der Importeur vom Obersten Gerichtshof in mehreren Punkten schuldig gesprochen.
Dieses Urteil nahm die BWB schließlich zum Anlass, beim Kartellgericht einen Antrag auf Verhängung einer "angemessenen Geldbuße" für den Zeitraum von 2017 bis 2021 zu stellen. Das Gericht bestätigte jetzt den Antrag, damit ist die Strafe rechtskräftig.
Branche weiter unter Beobachtung
Laut Wettbewerbshüterin Harsdorf steht der österreichische Automarkt weiter unter Beobachtung. "Die BWB erhält nach wie vor Beschwerden im Kfz-Markt, denen die BWB engmaschig nachgeht. Allerdings waren diese bis jetzt nicht ausreichend, um weitere Ermittlungsschritte einzuleiten", sagte sie.
Das Wiener Urteil hatte vor drei Jahren für großes Aufsehen in der europäischen Automobilbranche gesorgt. Im Neuwagenbereich wurde Peugeot unter anderem untersagt, die Autohäuser zur Teilnahme an Verkaufsförderungsaktionen zu zwingen und so deren Freiheit bei der Preisgestaltung einzuschränken. Den Praktiken, Bonuszahlungen an Kundenzufriedenheitsumfragen zu knüpfen und über eigene Betriebe mit den Händlern durch das Anbieten subventionierter Fahrzeugpreise zu konkurrieren, wurde ebenfalls ein Riegel vorgeschoben.
Im Werkstattgeschäft schritt das Gericht gegen das kostspielige Inspektionssystem des Importeurs und die zu niedrigen Stundensätze bei Garantiearbeiten ein. Darüber hinaus durfte Peugeot die Kosten seiner Mystery-Shoppings und Audit-Systeme nicht mehr auf die Partnerbetriebe abwälzen.
Cecra begrüßt Entscheidung
Bernard Lycke, Generaldirektor des europäischen Kfz-Verbands Cecra, begrüßte die Verhängung der Geldbuße. "Wir sind von dieser Entscheidung ermutigt, die die Notwendigkeit eines ausgewogenen und fairen Ansatzes für den Händlerbetrieb unterstreicht", sagte der Branchenvertreter in Brüssel. Sie werde nicht nur die österreichischen Händler schützen, sondern auch umfassendere Veränderungen in ganz Europa anstoßen.
Lycke gab allerdings zu bedenken, dass es bei den 15 Millionen Euro um eine gegen Peugeot verhängte Strafe handele. "Herr Büchl muss nun wie alle Händler, die den gleichen Schaden erlitten haben, weitere rechtliche Schritte einleiten, um Schadensersatz einzufordern – und dies nach bereits mehrjähriger Verfahrensdauer."
Laut einem Bericht von "Auto & Wirtschaft" kämpft das Autohaus Büchl noch immer um einen finanziellen Ausgleich für den entstandenen Schaden durch die Kündigung des Händlervertrages. Gegenüber dem österreichischen Fachblatt sagte der Kfz-Unternehmer, dass man auf das Urteil der Bundeswettbewerbsbehörde gewartet habe. "Da tun wir uns jetzt natürlich leichter."