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Ausgabe 05/2012: Minimallösung

05.03.2012 00:00 Uhr

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Minimallösung

GVO E Mit der Neuregelung der GVO sind viele Händlerschutzklauseln entfallen. Als „Trostpflaster“ hat der europäische Herstellerverband ACEA einen Code of Conduct angeboten. Bislang haben sich alle daran gehalten. Von Doris Plate

Mit der seit 1. Juli 2010 geltenden Neuregelung der Kfz-GVO können alle bisherigen Händlerschutzklauseln in den Händlerverträgen entfallen. Der europäische Verband der Automobilhersteller ACEA hat sich aber in einem Verhaltenskodex („Code of Conduct“) selbst zur Einhaltung von zwei der weggefallenen Regelungen verpflichtet. Das sind die ordentliche Kündigungsfrist von mindestens zwei Jahren sowie von einem Jahr bei Netz-Restrukturierung und die Schiedsgerichtsvereinbarung.

„Leider ist der Verband dabei vorgegangen wie viele seiner Mitglieder: Einseitig wurde die Regelung kreiert; weitere Wünsche, die der Europäische Verband des Kfz-Gewerbes Cecra…

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