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Kommentar: Digitale Kfz-Zulassung im großen Stil

21.04.2023 10:50 Uhr | Lesezeit: 3 min
Kommentar: Digitale Kfz-Zulassung im großen Stil
© Foto: terovesalainen / stock.adobe.com / AHO-Montage

Bislang richtete sich die Online-Fahrzeugzulassung nur an Privatleute. Ab Herbst wird i-Kfz auch für jurisitsche Personen nutzbar. Lauert auf Autohäuser das nächste Bürokratie-Monster?

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Ab 1. September 2023 soll es soweit sein: Für das Anmelden eines Autos soll der oft zeitaufwendige Behördengang entfallen. Vor zehn Jahren (!), 2013, startete das Projekt "Internetbasierte Fahrzeugzulassung". Dazu wurden seither drei Stufen ausgerollt. Wir haben in Deutschland 706 Zulassungsstellen, 421 Hauptstellen und 279 Nebenstellen. Bayern unterhält 155, Berlin zwei (eine Haupt- und eine Nebenstelle). Wen wundert es, dass man in der Bundeshauptstadt besondere Zulassungsgeduld mitbringen muss.

Die erste Stufe trat 2015 in Kraft. Privatleute können seither ihre Fahrzeuge selbst abmelden. Als hätten Privatleute darin Übung. Wer das einmal selbst exerziert hat - ich war dabei -, kann nur den Kopf schütteln. Das Prinzip Einfachheit würde da eine praktikablere Lösung einfordern. Und dann kostet die Online-Abmeldung bei der Zulassungsstelle in Kitzingen mehr als die persönliche Abmeldung bei der Zulassungsstelle vor Ort. Das soll verstehen wer will. 

Seit Oktober 2017 ist auch die Wiederzulassung auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk und mit dem bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen im Internet möglich. Mit der Einführung dieses Verfahrens hat man die Grundlagen für die Digitalisierung weiterer Zulassungsverfahren von Fahrzeugen geschaffen.

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Seit 2019 können Privatpersonen in der dritten Ausbaustufe ihren Pkw wieder selbst neu zulassen, eine Umschreibung vornehmen, so die betreffende Kfz-Zulassungsstelle dazu in der Lage ist. Das soll bislang bei der Hälfte der Stellen möglich sein. Da gibt es eben pfiffige Landratsämter, die das beherzt packen und andere, die noch nach Vorbildern für die Umsetzung suchen.

Ab Herbst sollen auch Händler wie Gewerbetreibende Fahrzeuge online zulassen können, unter anderem über die zentrale Großkundenschnittstelle (GKS) direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Nachstehende Abbildung zeigt das juristische Kleid des Ganzen:

Internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz Abschnitt 3
Internetbasierte Fahrzeugzulassung
© Foto: Bundesverkehrsministerium

Dazu werden dann einschlägige Schulungsveranstaltungen stattfinden - bis auch der letzte Kleinbetrieb weiß, wo er bei gegebener bürokratischer Komplexität verstanden hat, was er wo und wie digital zu markieren hat. Was sich überall als juristischer Popanz und damit an bürokratischen Hürden über Jahre mit fürchterlicher Langzeitwirkung aufgebaut hat, stellt heute in der Republik den größten Reformbedarf dar.


Zur Person: Prof. Hannes Brachat

Hannes Brachat, Jahrgang 1948, ist seit vielen Jahren Kenner und Beobachter der deutschen Kfz-Branche. Von 1984 bis 1993 wirkte er als Chefredakteur von AUTOHAUS, seitdem ist er Herausgeber des Fachmagazins. Von 2002 bis 2014 war er Professor für Automobilwirtschaft, Schwerpunkt Autohaus-Management, an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt in Nürtingen-Geislingen. Ab 2014 nahm er diese Aufgabe in Form eines Lehrauftrages wahr.

Seit dem Start von Autohaus.de im Jahr 1998 ist Brachat engagierter Kolumnist und Kommentator des aktuellen Branchengeschehens. Seinen Blog "HB ohne Filter" finden Sie hier!



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