Dies erklärte die Westschweizer Verbraucherschutzorganisation Fédération romande des consommateurs (FRC) in Reaktion auf einen Bericht des französischsprachigen Senders RTS am Samstagabend. Die Kläger hätten auf Entschädigungen zwischen 1.600 und 5.000 Euro gehofft, so FRC. Es sei ein Skandal, dass angesichts von Verantwortlichen, die strafrechtlich verurteilt seien, die Schweizer praktisch die einzigen seien, die in der VW-Affäre nicht entschädigt werden könnten, sagte Sophie Michaud Gigon, Generalsekretärin von FRC, dem öffentlich-rechtlichen Sender RTS.
Bis Ende 2017 hatten mehr als 2.000 Personen ihre Rechte an den Rechtsdienstleister myRight für eine Sammelklage abgetreten, die in Deutschland von einer Berliner Anwaltskanzlei gegen den Autobauer geführt wurde. Nach einem ersten gerichtlichen Misserfolg eines VW-Besitzers hätten sich außerdem die Prozesskosten und die Kosten der gegnerischen Anwälte letztlich als viel zu hoch erwiesen, hieß es von FRC. "Angesichts der geringen Erfolgsaussichten verzichtet myRight auf die Weiterführung des Verfahrens", teilten die Verbraucherschützer mit. Schweizer VW-Besitzern steht nun noch die Option von Einzelklagen offen, die laut RTS jedoch teuer und komplex sind.
Der VW-Konzern hat laut FRC bereits fast 30 Milliarden Franken für Entschädigungen und Prozesskosten ausgegeben. 2018 führte die Klage des deutschen Verbraucherzentrale Bundesverbandes VZBV zu einem Vergleich zugunsten von 260.000 Kunden. Die Entschädigungen reichten von 1.350 bis 6.257 Euro pro Person.