Gebrauchtwagengeschäft: Herstellergarantie und Standzeiten
Zwei aktuelle Entscheidungen des BGH zur Sachmängelhaftung beim Gebrauchtwagenverkauf.
Aktuell hat der BGH zwei neue Fälle zur Sachmängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf entschieden. Im einen Fall klagte der Kunde auf Rückabwicklung, weil eine beworbene Herstellergarantie nicht bestand. Im anderen Fall wollte der Kunde sein Gebrauchtfahrzeug zurückgeben wegen einer vor der Erstzulassung liegenden Standzeit von 19,5 Monaten. Mit unterschiedlichem Ergebnis urteilte der BGH jeweils über das Vorliegen eines Sachmangels, also im Sinne der Definition des § 434 Abs. 1 BGB darüber,
- ob mit dem Kaufvertrag eine konkrete Beschaffenheit des Fahrzeuges vereinbart wurde und eine solche Beschaffenheit fehlt,
- ob sich das Fahrzeug ansonsten für eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder aber
- ob es sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine übliche Beschaffenheit aufweist, die der Kunde bei einem Gebrauchtfahrzeug erwarten kann.
Fehlende Herstellergarantie
Der…
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