CarGarantie: "Handel sollte Vorsorge leisten"
Für die Autohäuser bedeutet die Änderung des Gewährleistungsrechts ein höheres finanzielles Risiko und mehr Aufwand. Garantie- und Reparaturkostenversicherungen bieten Schutz und beugen Ärger vor.
Die CG Car-Garantie Versicherungs-AG (CarGarantie) ist mit dem Geschäftsjahr 2021 zufrieden. Der Vorstandsvorsitzende Dr. Marcus Söldner erklärt, wo 2022 der Fokus liegt.
AH: Der Fahrzeugmarkt hatte 2021 ein sehr schwaches Jahr. Wie hat sich das Geschäft von CarGarantie entwickelt?
M. Söldner: Im Gegensatz zum Fahrzeugmarkt konnte CarGarantie mit 2021 ein sehr erfolgreiches Jahr abschließen. Dabei gibt es natürlich einen Zusammenhang: In Zeiten schwacher Absatzzahlen stellen Hersteller und der Handel vermehrt fest, wie wichtig Kundenbindung und klare Qualitätsaussagen sind. Garantie- und Reparaturkostenversicherungen sind hierbei schon immer ein beliebtes Mittel. Natürlich spüren auch wir die Auswirkungen eines schwachen Jahres für den Fahrzeughandel, aber dank unseres Portfolios war die Entwicklung unserer Vertriebszahlen auch 2021 sehr positiv.
AH: Sie arbeiten mit Herstellern/ Importeuren und Händlern zusammen. Gibt es hier Unterschiede in der Umsatzentwicklung?
M. Söldner: Keine großen Unterschiede. Hersteller haben 2021 vermehrt Sonderaktionen angeboten, mit denen die Herstellergarantien verlängert wurden, beispielsweise "3 für 2"-Aktionen, in denen die übliche Garantielaufzeit auf drei Jahre erhöht wurde. Für diese Aktionen haben sie gerne auf uns als Partner zurückgegriffen, was sich natürlich auch in der Umsatzentwicklung niederschlägt. Der Handel greift dafür vermehrt auf unser aktuell sehr beliebtes "Kundenkontakt-Programm ohne Garantie" zurück, bei dem Kundinnen und Kunden nachträglich Garantien angeboten werden. Mehr und mehr Autohäuser haben sich diesem Programm angeschlossen.
Trend zu Langzeitgarantien
AH: Was ist das meistverkaufte Produkt?
M. Söldner: Gerade in letzter Zeit stellen wir einen Trend zu immer höheren Laufzeiten fest. In Zeiten der Unsicherheit, wie wir sie in den vergangenen zwei Jahren erlebt haben, wünschen sich sowohl Handel als auch Kundschaft Stabilität und langfristige Verlässlichkeit. Garantieund Reparaturkosten-Versicherungsprodukte mit hohen Laufzeiten sind daher besonders erfolgreich.
AH: Wird sich die Verteilung des Produktportfolios künftig verändern?
M. Söldner: Wir sind uns sicher, dass sich der Trend zu Langzeitgarantien fortsetzen wird, und wir haben bereits zahlreiche Konzepte und Produkte in der Entwicklung, um diesem Marktbedürfnis zu entsprechen. Unser Portfolio wird künftig also noch stärker auf langfristige Kundenbindung ausgelegt sein, als es das bisher schon war.
AH: Wie haben sich die Schadenquoten entwickelt? Die Fahrleistungen gingen in den vergangenen zwei Jahren deutlich zurück.
M. Söldner: Die Entwicklung der Schadenquoten ist sehr unterschiedlich je nach Hersteller und Modell. Zwar hat die geringere durchschnittliche Fahrleistung grundsätzlich einen Einfluss auf die Schadenhäufigkeit, aber die Reparaturkosten sind gleichzeitig weiter gestiegen - insbesondere durch Preissteigerungen bei Ersatzteilen und Stundenlöhnen.
Gebrauchte E-Autos
AH: Gibt es Erfahrungen mit gebrauchten E-Mobilen hinsichtlich der Höhe der Schäden im Unterschied zu Verbrennern?
M. Söldner: Ein genereller Vergleich zwischen E-Autos und Verbrennern gestaltet sich schwierig, da sich die Technologien deutlich unterscheiden. Im Einzelfall kann die Schadenhöhe bei gebrauchten E-Mobilen aber durchaus vergleichbare Werte zu Verbrennern erreichen. Für eine detaillierte statistische Analyse, die für die Vergleichbarkeit wichtig wäre, fehlt aufgrund der geringen Anzahl gebrauchter Fahrzeuge mit Elektroantrieb aber noch eine solide Datengrundlage.
Gewährleistungsrecht
AH: Mit der Änderung des Gewährleistungsrechts nimmt das Risiko für den Handel zu. In welcher Form hat sich die Position der Händler verschlechtert?
M. Söldner: Generell wurden die Rechte der Verbraucher gestärkt, und das geht fast ausschließlich auf Kosten des Handels. Für den Handel bedeutet die Änderung des Gewährleistungsrechts ein höheres finanzielles Risiko und mehr Aufwand. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Verdopplung der Frist bis zur Beweislastumkehr von sechs auf zwölf Monate. Hierdurch liegt das finanzielle Risiko bei einem Mangel, der erst nach Verkauf auftritt, jetzt ein ganzes Jahr lang beim Handel. Derartige Schäden können auch bei sorgfältigster Prüfung nicht ausgeschlossen werden und sehr teuer sein: Unsere Schadendaten zeigen, dass etwa Motorschäden mehr als 6.000 Euro kosten können. Seit Januar muss der Handel jetzt ein ganzes Jahr lang beweisen, dass ein solcher Mangel nicht bereits vorlag.
AH: Wie lautet deshalb Ihre Empfehlung?
M. Söldner: Der Handel muss zur Betrachtung dieser Risiken zwei Faktoren im Auge behalten: zum einen eben das finanzielle Risiko, zum anderen aber auch die Auswirkungen auf die Kundenzufriedenheit. Die Umsetzung derartiger Ansprüche geht häufig mit Streit einher, was die mühsam aufgebaute Kundenbindung direkt wieder schädigt. Deshalb sollte der Handel jetzt noch stärker als zuvor Vorsorge leisten, um beide Risikofaktoren so weit wie möglich einzugrenzen.
AH: Wie kann sich der Händler konkret vor Risiken schützen?
M. Söldner: Garantie- und Reparaturkostenversicherungen bieten optimalen Schutz gegen beide Risiken. Bei einem solchen Produkt ist es unerheblich, ob ein Mangel bereits bei Verkauf vorlag oder erst später auftrat. Sofern das Bauteil, an dem der Schaden festgestellt wird, vom Garantieumfang abgedeckt ist, werden die Reparaturkosten erstattet. Hierzu muss nicht erst ein Gutachter beauftragt werden, was die Abwicklung deutlich beschleunigt. Für Handel wie für Kunden entsteht kein Aufwand: Die Freigabe erfolgt online oder direkt am Telefon, üblicherweise innerhalb von Minuten. Das fängt nicht nur das finanzielle Risiko des Handels ab, sondern verbessert die Kundenzufriedenheit sogar noch: Das verkaufende Autohaus kann sich so als schneller, unbürokratischer Helfer positionieren, was Verärgerung und Streit vorbeugt.
AH: Welche neuen Produkte haben Sie?
M. Söldner: Im Zuge der Anpassung des Gewährleistungsrechts haben wir unsere Gewährleistungs-Restrisikoversicherung (GRRV) weiterentwickelt und optimiert. Die GRRV schützt den Handel vor Gewährleistungsansprüchen, die nicht durch eine Garantie- oder Reparaturkostenversicherung abgedeckt wird, und beinhaltet je nach Variante sogar Übernahme von Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten, falls es dazu kommt. Damit ist die GRRV eine Rundumlösung zum Thema Gewährleistung und Sachmangelhaftung - das optimale Mittel, um wirklich jedes Risiko auszuschließen. Zusätzlich passen wir unsere Produkte kontinuierlich an die Marktentwicklungen an. Unser Portfolio bietet einen weit über den Branchenstandard hinausgehenden Versicherungsumfang an, der selbstverständlich beispielsweise auch Bauteile von Elektro- und Hybridmotoren einschließt.
AH: Wie sind die Kosten pro Fahrzeug?
M. Söldner: 2020 lagen die durchschnittlichen Reparaturkosten bereits bei einem Rekordhoch von 572 Euro pro Reparatur. Aufgrund teurerer Bauteile, ständig steigender Preise und natürlich auch der Inflation hat sich dieser Anstieg unvermindert fortgesetzt. Erst vor Kurzem haben wir unsere jährliche Analyse der Schadendaten abgeschlossen: Für das Jahr 2021 sind die Kosten noch einmal um 23 Euro gestiegen, auf jetzt fast 600 Euro pro Reparatur. Das ist der höchste Wert, den wir je verzeichnet haben. Umso wichtiger wird eine Absicherung dagegen, denn auch langfristig ist hier keine Kostensenkung zu erwarten.
Versicherungssteuer
AH: Ab 2022 wird es vermutlich aufgrund gesetzlicher Vorgaben schwieriger, den Preis von Garantieversicherungen separat auszuweisen. Wie soll der Handel reagieren?
M. Söldner: Durch die Einführung der Versicherungssteuer auf entgeltliche Garantiezusagen wird die Lage für den Handel in Zukunft sehr viel komplexer. Händler und Händlerinnen werden durch diese Änderung als Versicherer betrachtet, mit allen Folgen wie der Anmeldung beim Bundeszentralamt für Steuern und dem Abführen von Versicherungssteuer. Als Konsequenz hiervon ist auch der Vorsteuerabzug beispielsweise für verbaute Teile im Schadenfall für den Verkäufer nicht mehr möglich. Natürlich kann sich die konkrete Umsetzung noch ändern, wenn das BMF die Fristverschiebung für Anpassungen nutzt. Aber bereits vor der Verschiebung der Frist hatten wir optimale Lösungen entwickelt, wie der Handel diese Auswirkungen abfedern kann. Aktuell ist es noch zu früh, um auf diese Lösungen einzugehen. Sobald das BMF sämtliche Details der Umsetzung bekanntgegeben hat, werden wir unsere Vertragspartnerinnen und -partner aber selbstverständlich in allen Einzelheiten rechtzeitig informieren.
AH: Vielen Dank für das Gespräch!
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