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Gesetzgeber: Grundsteuerreform - ein Update

04.03.2019 06:00 Uhr
Gesetzgeber: Grundsteuerreform - ein Update

Der Reformvorschlag lässt befürchten, dass der Verwaltungsaufwand für Behörden, aber auch für Steuerpflichtige deutlich zunehmen wird.

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Mit Urteil vom 10. April 2018 hat das BVerfG die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Bis Ende des Jahres 2019 hat der Gesetzgeber Zeit, eine Grundsteuerreform umzusetzen. Die Zeit drängt also, seit dem 1. Februar 2019 gibt es nun einen Kompromiss zwischen Bund und Ländern für die Grundsteuerreform. Wobei insbesondere die CSU noch keinen zustimmungsfähigen Kompromiss vorliegen sieht.

Wie sieht derzeit die Grundsteuer aus?

Grundsätzlich wird derzeit bei der Grundsteuer zwischen Grundsteuer A und B unterschieden. Die Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliche Flächen erhoben, die Grundsteuer B für alle übrigen unbebauten und bebauten Grundstücke. Dabei ist die Grundsteuer nicht einheitlich in Deutschland, da die tatsächliche Höhe von der jeweiligen Gemeinde, in der das Grundstück liegt, mittels eines Hebesatzes festgelegt wird.

Wie wird die Grundsteuer

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