Umsatzsteuer: Folgen des Brexit
Anstatt innergemeinschaftliche Lieferungen/Dienstleistungen gibt es nach dem Brexit umsatzsteuerliche Geschäftsvorfälle mit einem Drittland.
Der Brexit - wann immer er denn kommen mag - hat erhebliche Auswirkungen auf die umsatzsteuerliche Behandlung von Waren und Dienstleistungen, die aus dem Vereinigten Königreich bezogen oder dorthin geliefert bzw. erbracht werden. Dies betrifft zum einen das Buchungsverhalten und darauf basierend Änderungen bei den umsatzsteuerlichen Meldungen sowie zum anderen u. U. die umsatzsteuerlichen Registrierungspflichten. Die wesentlichsten Änderungen sollen im Folgenden kurz dargestellt werden.
Allgemeines
Ab dem Austrittsdatum gelten die Vorschriften für das gemeinsame Mehrwertsteuersystem der EU für Großbritannien nicht mehr. Das hat zur Folge, dass nach dem Austrittsdatum Großbritannien umsatzsteuerlich als Drittland gilt und es zwischen der EU und Großbritannien wie bei allen anderen Drittstaaten eine Zollgrenze gibt. Zudem kann es dann zu deutlich abweichenden umsatzsteuerlichen Regelungen…
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