Von Armin Wutzer/AUTOHAUS
Der Umgang mit einer Bonusregelung bei den FCA-Marken sorgt bei manchen Vertragspartnern für Unmut. Das erfuhr AUTOHAUS aus Händlerkreisen. Darum geht es: Das Margensystem bei FCA Germany sieht vor, dass die Betriebe im Rahmen des so genannten Sales-Satisfaction-Index mindestens 75 Prozent ihrer Kunden binnen fünf Tage nach dem Kauf noch einmal kontaktieren. Schaffen sie dies, erhalten sie je Fahrzeug einen Bonus von 0,5 Prozent.
Ähnlich funktioniert der Lead-Bonus; Bei ihm sind die Händler angehalten, Kunden innerhalb von acht Stunden zu kontaktieren, nachdem der Lead im Autohaus angekommen ist. Dafür gibt es erneut 0,5 Prozent Bonus pro Fahrzeug. Die beiden Boni zahlt der Fiat-Importeur jeweils im Voraus.
Gelingt es einem Autohaus nicht, die vereinbarten Ziele zu erreichen, folgt laut Händlervertrag eine Rückbelastung. Davon wären nach Angaben von FCA Germany rund 150 Händler betroffen. Statt sich das Geld wiederzuholen, schlug der Importeur den Partnern jedoch vor, eine individuell vereinbarte Menge an Fahrzeugen zusätzlich abzunehmen. Im Gegenzug hätten die Unternehmer den Bonus behalten dürfen.
Gemeinsame Lösung finden
Das empfinden manche Händler dem Vernehmen nach als "Willkür" und "Erpressung". Bei FCA hingegen fühlt man sich massiv missverstanden. Dort sieht man den Vorstoß vielmehr als Entgegenkommen mit dem Ziel, das Verhältnis zum Handel langfristig zu verbessern. Schließlich sei eine Rückbelastung weit unangenehmer als der Alternativvorschlag. "Ich müsste diese Händler zurückbelasten, möchte das aber gerne vermeiden", sagte Maria Grazia Davino, Vorstandschefin der FCA Germany AG, gegenüber AUTOHAUS. Es gehe darum, eine gemeinsame Lösung zu finden, ohne dass der Bonusprozess darüber seine Wirkung einbüße.
Auch etliche FCA-Händler betrachten das Angebot als Entgegenkommen. Die meisten Betroffenen haben es nach Angaben des Importeurs angenommen. Der Alfa Romeo und Jeep Händlerverband sieht den Vorschlag von FCA ebenfalls positiv: "Wir sind uns einig, dass das ein großzügiges Angebot von FCA ist", erklärte Benjamin Jakob, Vorstandsmitglied des Händlerverbands, auf Anfrage.
So mancher Händler kann die Klagen der Kollegen auch nicht unbedingt nachvollziehen. So ist etwa zu hören, dass die Regeln mit der Rückbelastung ja im Händlervertrag festgeschrieben seien und daher bekannt sein müssten. Da die Verkaufsprogramme häufig wechseln und sehr komplex sind, könne es aber schon einmal vorkommen, dass man etwas den Überblick verliere, schränkte Jakob ein.
Thom