Von den acht Widersprüchen gegen das Stuttgarter Fahrverbot für ältere Dieselautos der Euro-4-Norm werden zwei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart in der Hauptsache fortgesetzt. Die anderen sechs werden "ruhend gestellt", wie die Kfz-Innung Region Stuttgart am Donnerstag mitteilte. Die Branchenvertretung hatte die Widersprüche im Eilverfahren unterstützt.
Zwei Kläger hätten sich entschlossen, den Klageweg zu beschreiten und vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart jetzt das Verfahren in der Hauptsache eröffnen zu lassen, sagte Innungsgeschäftsführer Christian Reher. "Die bisher beim VG Stuttgart, beim VGH Mannheim und beim Bundesverfassungsgericht getroffenen Entscheidungen betrafen die Eilbedürftigkeit der Verfahren, die schlussendlich leider abgelehnt worden ist." In der Sache selbst sei bisher keine Entscheidung ergangen.
Die notwendigen Klageschriften waren bereits Anfang Oktober beim VG Stuttgart eingereicht worden. Reher weiter: "Zuvor sollte aber die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abgewartet werden." Die 1. Kammer des Bundesverfassungsgerichts hatte in der vergangenen Woche die Beschwerden nicht zur Entscheidung angenommen (wir berichteten). Jetzt ist aber der Weg frei, um zu klären, ob die Beschilderung rechtmäßig ist, die Euro-4-Diesel in der Landeshauptstadt Baden-Württembergs verbietet und damit auch die Frage, ob das Verkehrsverbot zulässig ist.
Dazu erklärte Rechtsanwalt Martin Pagenkopf: "Jedes den Bürger belastende Verwaltungshandeln bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Das gilt auch für Stuttgart. Hier besteht die Belastung in einer Verkehrsbeschilderung, die für die Verkehrsteilnehmer ein Durchfahrverbot beinhaltet. Derartige Belastungen bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, die hier aber eindeutig fehlt."
Laut Reher kann sich das Verwaltungsgerichtsverfahren "ein paar Jahre" hinziehen. "Wir aber meinen, es ist im Interesse aller Beteiligten wichtig, zu klären, ob die Fahrverbote rechtens oder willkürlich sind." (AH)
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