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EU-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: ZDK für unbürokratische Umsetzung

17.05.2019 10:03 Uhr
Nach einem Urteil des EuGH sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen.
© Foto: picture alliance/PCS Systemtechnik/dpa

Wie wirkt sich das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung auf das Kfz-Gewerbe aus? Das will sein Dachverband noch nicht bewerten. Bundesarbeitsminister Heil pocht auf die Einhaltung geltenden Rechts, schließt aber Gesetzesänderungen nicht aus.

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Das Deutsche Kfz-Gewerbe (ZDK) hat sich zurückhaltend zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeit und zu möglichen Auswirkungen auf die Unternehmen in der Branche geäußert. Für eine Einschätzung müsse man erst den genauen Urteilstext abwarten, sagte ein ZDK-Sprecher gegenüber AUTOHAUS. "Fest steht, dass der EuGH die Mitgliedsstaaten verpflichtet hat, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der Unternehmen zur Zeiterfassung verpflichtet. Der Gesetzgebungsweg wird zeigen, wohin die Reise geht." Der Verband werde sich für eine einfache und möglichst unbürokratische Umsetzung stark machen.

Der EuGH hatte am Dienstag entschieden: Die EU-Staaten müssen Arbeitgeber verpflichten, jede Arbeitsstunde ihrer Mitarbeiter genau zu erfassen. In der Urteilsbegründung führen die Luxemburger Richter aus, dass ohne ein solches System weder die Arbeitsstunden noch die Überstunden "objektiv und verlässlich ermittelt" werden können. Für Arbeitnehmer sei es daher "äußerst schwierig oder gar praktisch unmöglich", ihre Rechte durchzusetzen. Bislang müssen Unternehmen lediglich Überstunden aufzeichnen.

In Deutschland sind Regelungen zum Umfang der Arbeitszeit im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgehalten. Demnach darf ein Arbeitnehmer werktags in der Regel nicht mehr als acht Stunden arbeiten. In Ausnahmefällen sind bis zu zehn Stunden erlaubt – nichtsdestotrotz darf innerhalb von sechs Monaten die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten werden. Zudem muss zwischen zwei Arbeitsschichten elf Stunden Ruhezeit liegen und nach spätestens sechs Stunden eine Pause gemacht werden. Eine generelle Dokumentationspflicht gibt es bisher nicht.

Das sagen Politik, Wirtschaft und Verbände

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD): "Die Aufzeichnung von Arbeitszeit ist notwendig, um die Rechte der Beschäftigten zu sichern. Es geht schließlich um Löhne und Arbeitnehmerrechte, das ist also auch keine überflüssige Bürokratie. Ob nun Gesetzesänderungen in Deutschland notwendig sind, wird geprüft. Dabei werde ich das Gespräch mit Gewerkschaften und Arbeitgebern suchen, damit wir das Richtige tun und nicht übers Ziel hinausschießen. Das EuGH-Urteil ist vor allem ein Hinweis darauf, dass wir bestehende Gesetze zur Aufzeichnung von Arbeitszeiten nicht aufweichen dürfen. Deutschland hat Recht und Ordnung. Wir wollen und werden das auch durchsetzen.

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA): "Die Entscheidung des EuGH zur Arbeitszeiterfassung wirkt wie aus der Zeit gefallen. Wir Arbeitgeber sind gegen die generelle Wiedereinführung der Stechuhr im 21. Jahrhundert. Auf die Anforderungen der Arbeitswelt 4.0 kann man nicht mit einer Arbeitszeiterfassung 1.0 reagieren. Die Entscheidung darf keine Nachteile für solche Arbeitnehmer mit sich bringen, die schon heute flexibel arbeiten. Auch künftig gilt: Der Arbeitgeber kann seine Arbeitnehmer verpflichten, die von ihnen geleistete Arbeit selbst aufzuzeichnen."

Enzo Weber, Ökonom beim Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB): "Schon jetzt muss nach dem Gesetz die über die reguläre Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit, also Überstunden, erfasst werden. Dafür muss die reguläre Arbeitszeit bekannt sein. Und wenn eh schon Überstunden festgehalten werden, ist die Erfassung der regulären Arbeitszeit ein denkbar kleiner Sprung."

Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB): "Das Gericht schiebt der Flatrate-Arbeit einen Riegel vor – richtig so. Flexible Arbeit ist heutzutage eher die Regel statt die Ausnahme. Gerade da, wo Arbeitgeber aber eine Regelung zur Arbeitszeiterfassung nicht für notwendig halten, die Interessenvertretung fehlt oder eine entsprechende Vereinbarung nicht durchsetzen kann, bleiben die Rechte der Beschäftigten viel zu oft auf der Strecke. Die Anzahl unbezahlter Überstunden bewegt sich in Deutschland deshalb seit Jahren auf einem inakzeptabel hohen Niveau. (…) Jetzt muss Deutschland eine gesetzliche Grundlage für eine generelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung schaffen. So kann besser kontrolliert werden, ob Ruhezeiten und tägliche Höchstarbeitszeiten eingehalten werden. Die Flexibilität wird darunter absolut nicht leiden, ganz im Gegenteil: Statt mit der Stechuhr könnte man heutzutage schließlich per Smartphone und App die Arbeitszeit dokumentieren." (rp/tm/dpa)

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KOMMENTARE


ExVerkäufer

17.05.2019 - 11:50 Uhr

Wenn das Urteil umgesetzt wird, wird es gerade bei den Automobilverkäufern interessant werden. Wenn ich an meine Arbeitgeber der letzte Jahre im Automobilbereich denke, wird die Arbeitszeitvorgabe Ihnen sicher Gefängnisstrafen einbringen. Da werden so manche Autohäuser keine Geschäftsführer mehr haben. Recht so!


Verkäufer

18.05.2019 - 10:09 Uhr

Hallo! Ich bin auch auf die Umsetzung gespannt. Es werden hunderte Überstunden ersatzlos gestrichen und jeden Monat geht es weiter. Es wird damit argumentiert, dass keine Überstunden angeordnet sind. Klar, wenn man nicht da ist, verkauft man auch nichts, aber es muss sich alles im Rahmen halten. Es gibt auch noch ein Leben außerhalb der Geschäftsräume!


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