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Entsendung nach Österreich: Neue Regeln für Abholung von Fahrzeugen

30.03.2017 11:00 Uhr
Österreich hat die Anwendung des Mindestlohns und der EU-Entsenderichtlinie ausgeweitet
© Foto: Fotolia/Device

In Österreich gelten neue Regelungen für die Entsendung von Arbeitnehmern. Dies betrifft auch Autohäuser, die Fahrzeuge im Nachbarland kaufen und mit eigenem Fahrzeug abholen.

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Die österreichische Regierung hat im Straßengüterverkehr die Anwendung des österreichischen Mindestlohns und der EU-Entsenderichtlinie auf alle grenzüberschreitenden Verkehre von und nach Österreich ausgeweitet. Lediglich Transitverkehre sind ausgenommen. Das berichtete unlängst das AUTOHAUS-Schwesterblatt Verkehrsrundschau. Vor der Arbeitsaufnahme in Österreich ist demnach für Fahrer, die grenzüberschreitende Transporte von und nach Österreich sowie Kabotagebeförderungen durchführen, eine Entsendemeldung bei der Entsendeplattform des österreichischen Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz abzugeben. Der Fahrer muss die Entsendemeldung ab der Einreise bereithalten.

Dies gilt laut der HWK Niederbayern/Oberpfalz auch für Autohäuser, die Fahrzeuge in Österreich kaufen und diese mit eigenem Fahrzeug dort abholen. Sie müssen ihre Mitarbeitern, die die Fahrzeuge fahren oder befördern, anmelden. Die Finanzpolizei in Österreich werde auch 2017 Kontrollen durchführen und nicht angemeldete Arbeitnehmer bzw. deren Unternehmen mit Bußgeldern belegen, hieß es.

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber jede einzelne Entsendung in Wien melden. Als Erleichterungen bei der Meldung bietet das Ministerium die Möglichkeit der Rahmen- oder Sammelmeldung. Sämtliche Lohnunterlagen – wie ein schriftlicher Arbeitsvertrag, ein Dienstzettel, Arbeitszeitaufzeichnungen, Lohnaufzeichnungen oder Lohnzahlungsnachweise – müssen vom Fahrer in deutscher Sprache im Fahrzeug mitgeführt werden. (jt/se)

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