Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat sich für eine Anpassung der Förderrichtlinie für E-Fahrzeuge ausgesprochen. Nach den Vorstellungen des Verbandes sollte auch für Neuwagen, die nach dem 4. November 2019 und bis zum 3. Juni 2020 auf ein Autohaus zugelassen worden sind, nachträglich die erhöhte Innovationsprämie beantragt werden können. Die Antragsstellung sollte auch dann möglich sein, wenn der im genannten Zeitraum geltende Umweltbonus bereits beantragt wurde oder das Fahrzeug als junger Gebrauchtwagen weiterverkauft werden soll.
"Im Zuge der aktuellen Förderrichtlinie entstehen für unsere Autohäuser Probleme bei der Vermarktung von bereits zugelassenen E-Fahrzeugen, weil sie durch die Innovationsprämie schlagartig abgewertet werden", heißt es in einem Schreiben von ZDK-Präsident Jürgen Karpinski an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Dies stelle für die ohnehin stark gebeutelten Vertragshändler eine erhebliche Belastung dar. Das betroffene Volumen beziffert der Verband nach einer ersten eigenen Erhebung auf mindestens 15.000 Fahrzeuge im unverkauften Handelsbestand.
Karpinski kritisiert auch den in der Förderrichtlinie festgelegten Mindestnachlass von 20 Prozent zuzüglich des Herstelleranteils bei der Förderung eines jungen Gebrauchtfahrzeugs. "Dieser vorgeschriebene Mindestnachlass ist ein massiver Eingriff in die Preishoheit der Autohäuser." Der Mindestnachlass zuzüglich des Herstelleranteils, der bei einigen Marken vollständig auf den Handel abgewälzt werde, übersteige im Falle eines jungen Vorführwagens deutlich die branchenübliche Gesamtmarge.
"Der Handel kann derartige Geschäfte nur mit einem erheblichen Verlust abschließen. Es bedarf keiner weiteren Erläuterung, dass das nicht akzeptabel sein kann", unterstrich Karpinski in dem Schreiben. (AH)
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