Wer sein Elektroauto aufladen will, hat nach Auffassung der Monopolkommission vielerorts keine Auswahl und damit schlechte Aussichten auf niedrige Preise. Weil zahlreiche Kommunen nur einen einzigen Anbieter zum Zuge kommen ließen, gebe es keinen Wettbewerb auf lokalen Märkten, sagte der Vorsitzende des Beratungsorgans der Bundesregierung, Jürgen Kühling, am Mittwoch in Bonn bei der Vorstellung eines Gutachtens. Die Bundesregierung sollte daher ein Förderprogramm auflegen, um den Einstieg anderer Firmen in diese monopolartigen Märkte zu unterstützen - dann entstünde mehr Wettbewerb zum Wohle des Verbrauchers.
Als negatives Beispiel nannte Kühling die Situation in Berlin. Stuttgart hingegen habe mehrere Anbieter zugelassen, dort habe der Verbraucher Auswahl. Es geht um das sogenannte Ad-hoc-Laden - wenn man also zu irgendeiner Ladesäule fährt und dort seine Batterie aufladen will. Vor allem in größeren Städten ist die Situation nach Einschätzung der Experten mies - also dort, wo die eigene Garage samt Auflademöglichkeit über Nacht keine Selbstverständlichkeit ist.
Monopolkommissionsmitglied Achim Wambach machte einen Vergleich zu Benzin-Tankstellen: Die derzeitige Situation bei Elektro-Ladesäulen sei mitunter so monopolistisch, als ob es in einer Stadt nur Aral gebe und in einer anderen Stadt nur Shell. "Das würde niemand zulassen", sagte er. "Wir brauchen Wettbewerb, sonst funktioniert der Markt nicht."
Preistransparenz "zum Haareraufen"
Sein Kollege Kühling findet es außerdem zum Haareraufen, dass es auf dem Ladesäulenmarkt keine umfassende Transparenz über den Preis gibt - wie etwa bei Benzin-Tankstellen, wo die Preise in Apps einsehbar sind und der Verbraucher dann zur günstigsten Tanke fahren kann. Bei Elektro-Ladesäulen sei das anders: "Ich fahre da hin und habe dann die große Überraschung, was es kostet."
Das sollte sich ändern - die Anbieter sollten ihre Preise nach Auffassung von Kühling veröffentlichen müssen, damit der Verbraucher einen Überblick hat und weniger Geld ausgibt. Für so eine Markttransparenz wäre eine Gesetzesänderung nötig, wie es sie schon für die Internet-Preisangaben bei Benzin und Diesel gab.
Die Gutachten der Monopolkommission enthält Empfehlungen an die Politik. Der Bund kann sie als Grundlage für Gesetzesnovellen nehmen und handeln - oder auch nicht.