Der 20. Zivilsenat hatte die erste Sitzung von vornherein als Organisationstermin angesetzt, um mit den Parteien unter anderem die Strukturierung des Verfahrens zu besprechen. Die Investoren werfen dem Unternehmen vor, kapitalmarktrechtliche Pflichten verletzt zu haben. Der Autobauer habe die Verwendung von illegalen Abschalteinrichtungen in seinen Diesel-Autos sowie die damit verbundenen Risiken und Kosten verschwiegen und die Investoren getäuscht.
Dadurch sei der Aktienkurs der damaligen Daimler AG gesunken. Wegen der Verluste fordern die Anleger nun Schadenersatz. Insgesamt geht es nach Angaben der Kanzlei Tilp, die den Musterkläger vertritt, um rund 900 Millionen Euro. Der Autobauer weist die Vorwürfe zurück: "Wir halten die Ansprüche für unbegründet", sagte ein Sprecher auf Anfrage.