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Urteil: Die Grundsteuer - verfassungswidrig

07.05.2018 06:00 Uhr

Mit Urteil vom 10. April 2018 hat das BVerfG erklärt, dass die Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig ist.

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Bereits im Jahr 2014 hat der Bundes finanzhof (BFH) grundlegende Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer geäußert und diese Frage dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Entscheidung vorgelegt. Mit Urteil vom 10. April 2018 hat das BVerfG diese Bedenken geteilt und die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. In concreto betrafen die Verfahren Bewertungsregeln für bebaute Grundstücke in den alten Bundesländern, jedoch können die maßgeblichen Entscheidungsgründe auch über diese Verfahren hinaus angewendet werden.

Was ist die Grundsteuer?

Grundsätzlich wird bei der Grundsteuer zwischen Grundsteuer A und B unterschieden. Die Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliche Flächen erhoben, die Grundsteuer B für alle übrigen unbebauten und bebauten Grundstücke. Dabei ist die Grundsteuer nicht einheitlich in…

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