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Ausgabe 21/2009: Dauerbrenner

09.11.2009 00:00 Uhr

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Dauerbrenner

Garantiebestimmungen E Der BGH hat sich erneut mit dem Thema Garantie beschäftigt. Autohaus-Juristen Rechtsanwälte G. Haug & Partner

Der 8. Zivilsenat beim Bundesgerichtshof hat vor wenigen Wochen eine weitere Facette aus den branchenüblichen Garantiebedingungen weggeschliffen. Genau genommen wurde die Inspektionsklausel einem Feinschliff unterzogen, der auf den ersten Blick als Korrektur der vor ca. zwei Jahren verkündeten „mobilo-live“-Entscheidung angesehen werden kann. Im Zuge dessen hat der BGH dann gleich noch eine Klausel für unwirksam erklärt, wonach Garantieleistungen nur gegen Vorlage der Reparaturrechnung beansprucht werden können.

Bestandsaufnahme

Nach den beiden an dieser Stelle mehrfach besprochenen Garantieurteilen war zumindest klar, dass es für die Wirksamkeit der Inspektionsklausel in erster Linie auf den Garantiegeber ankommt. Danach kann sich ein…

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