Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im vergangenen Jahr weitreichende Neuerungen für entgeltliche Garantiezusagen im Kfz-Handel festgelegt. Nach mehrfachen Fristverschiebungen werden diese Änderungen zum 1. Januar 2023 in Kraft treten, mit Konsequenzen für den Handel. CarGarantie hat für die Betriebe Lösungen erarbeitet, um diese Konsequenzen abzufangen.
Händler werden zu "Versicherern"
Ab dem 1. Januar 2023 werden Händler bei Vergabe einer entgeltlichen Garantiezusage an ihre Kundschaft steuerrechtlich als "Versicherer" laut Versicherungsteuergesetz angesehen. Diese neue Rechtslage hat erhebliche Folgen: Unter anderen ist künftig eine Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern nötig.
Als Versicherer wird der Handel außerdem zum Steuerentrichtungsschuldner. Die Umsatzsteuerpflicht für Garantieprämien entfällt, ein Vorsteuerabzug auf die Eingangsleistungen im Reparaturfall ist nicht mehr möglich. Hinzu kommen weitreichende Aufzeichnungs- und Meldepflichten.
Ursprünglich sollten die Änderungen zum 1. Juli 2021 in Kraft treten. CarGarantie hatte gemeinsam mit den Verbänden und Interessenvertretern der Branche beim BMF interveniert und eine Fristverschiebung auf den 1. Januar 2023 erzielt. Inzwischen hat der Anbieter vom Ministerium eine finale Stellungnahme erhalten, wonach weitere Fristverschiebungen oder gar eine Aufhebung des Schreibens ausgeschlossen sind und somit das BMF-Schreiben vom 11. Mai 2021 ab dem Jahresbeginn 2023 anzuwenden ist.
Damit die Partner von CarGarantie diese Auswirkungen und den hohen administrativen Aufwand vermeiden können, hat CarGarantie praxisgerechte Businessmodelle und Produkte als Alternative für die entgeltliche Garantiezusage erstellt. Diese Businessmodelle werden bedarfsgerecht und individuell auf den Handel zugeschnitten. CarGarantie wird in Kürze aktiv auf den Handel zugehen, um diese individuellen Lösungen im Detail zu besprechen.