Im ursprünglichen Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom Mai 2021 wurden die Änderungen für Garantiezusagen bereits für Mitte 2021 angekündigt. CarGarantie hatte gemeinsam mit den Verbänden und Interessenvertretern der Branche interveniert und so eine Verschiebung auf Januar 2023 erreicht (wir berichteten). Zum Jahreswechsel treten diese Änderungen nun aber in Kraft. Das bedeutet, dass der Kfz-Handel in Deutschland sich schnellstmöglich darauf einstellen muss.
Was den Handel erwartet
Das BMF hat entschieden, dass Händlerinnen und Händler künftig, wenn sie eine entgeltliche Garantiezusage vergeben, steuerrechtlich auch als Versicherer anzusehen sind. Mit sämtlichen Konsequenzen: Es ist eine Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern notwendig und alle steuerrechtlichen Aufzeichnungs- und Meldepflichten eines Versicherers müssen erfüllt werden. Außerdem ist ein Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen im Zusammenhang mit späteren Aufwendungen für Ersatzteile und Gemeinkosten bei einer garantiepflichtigen Reparatur ausgeschlossen. Dadurch entsteht ein großer steuerrechtlicher und administrativer Aufwand.
Als entgeltliche Garantiezusagen gelten hierbei Garantien, die gegen ein gesondertes Entgelt verkauft werden. Künftig ist dieses Entgelt nicht mehr der Umsatzsteuer, sondern der Versicherungsteuer unterworfen. Davon abgegrenzt ist die unentgeltliche Garantiezusage, mit der ein Fahrzeug bereits ohne Mehrkosten ausgestattet ist. Hier ist allerdings die Voraussetzung, dass der Preis der unentgeltlichen Garantie nicht gesondert ausgezeichnet wird und das Fahrzeug nicht ohne Garantie preiswerter erhältlich ist.
Unterstützung für Händler
Eine Möglichkeit ist die fortgesetzte Nutzung der Garantieversicherung (Kombinationsmodell) als unentgeltliche Garantiezusage. Hierbei sichert der Handel seiner Kundschaft einen Kostenschutz zu und versichert sich gleichzeitig bei CarGarantie gegen diese Kostenansprüche.
Damit der Handel seine Kundschaft weiterhin langfristig an sich binden kann, bietet CarGarantie für entgeltliche Garantiezusagen außerdem das Modell Reparaturkostenversicherung an. Dabei wird der Kunde direkt bei dem Spezialversicherer versichert. Der Handel tritt hierbei über einen Vermittlungsvertrag als Vermittler auf und muss so nicht die steuerrechtlichen Anforderungen eines Versicherers erfüllen. In beiden Fällen ändert sich für Handel und Hersteller nicht viel und sie können weiterhin auf die bequemen CarGarantie-Prozesse vertrauen.
"Sicher ist, dass die Nichtbeachtung des BMF-Schreibens große Konsequenzen und erhebliche steuerliche Probleme nach sich ziehen kann", sagte Unternehmenschef Marcus Söldner. CarGarantie halte "optimale Lösungen parat, um die Auswirkungen dieser Änderungen auf den Handel abzufedern".