Angenommen, ein französischer Unternehmerkunde will von einem deutschen Autohaus ein Fahrzeug kaufen und der Kunde präsentiert ihm kurz vor der Auslieferung eine luxemburgische Leasinggesellschaft, die in den Kaufvertrag eintreten will. Wenn der Franzose (Leasingnehmer) das Fahrzeug selbst in Deutschland abholt, stellt sich die Frage, an wen die innergemeinschaftliche Lieferung erbracht wird. Steuerberater Stan Guthmann von der Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner mbB hat die Antwort: "Die Lieferung des Fahrzeugs ist eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an die luxemburgische Leasinggesellschaft, da der Bestelleintritt vor der Auslieferung stattfand. Von dieser sind sämtliche Belege anzufordern."
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