Wer hat Anspruch auf einen KfW-Unternehmerkredit Nr. 037/047 aus dem KfW-Sonderprogramm 2020? Welche Voraussetzungen müssen bezüglich Eigenkapital und Größe des Unternehmens erfüllt sein und welcher Kreditbedarf ergibt sich dadurch? Norbert Irsfeld erklärt in einem Video auf AUTOHAUS next anhand einer übersichtlichen Grafik, wie der KfW-Unternehmerkredit Schritt für Schritt beantragt werden kann.
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Neben dem KfW-Unternehmerkredit Nr. 037/047 gibt es auch ein Update zum KfW-Schnellkredit (8. April 2020).
Der KfW-Schnellkredit im Überblick:
- Förderkredit für Anschaffungen und Betriebsmittelkredit für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
- 100 Prozent Haftungsfreistellung zugunsten der Hausbank durch die KfW
- keine Risikoprüfung durch die KfW und durch die Hausbank
- maximaler Kreditbetrag: bis zu drei Monatsumsätze des Jahres 2019
- Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
- Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
- Zehn Jahre Laufzeit
- Voraussetzung: Sie haben zuletzt einen Gewinn erwirtschaftet – entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre
Welcher KfW-Kredit eignenet sich nun für welchen Betrieb?
Norbert Irsfeld empfiehlt den KfW-Schnellkredit vor allem kleinen und mittelgroßen Autohäusern. Es gilt aber zu beachten, dass dieser Kredit 3,0 Prozent Zinsen kostet während die KfW-Unternehmerkredite für KMU ca. ein Prozent kostet. Außerdem ist der Kredit für Unternehmen mit einer geringen Kapitaldienstkapazität und wenigen freien Sicherheiten geeignet, weil er innerhalb von zehn Jahren zurückgeführt werden muss.
Mittelgroße Autohäuser, die über eine gute Bonität und Solvenz verfügen, sollten den Weg über den KfW-Unternehmerkredit gehen, weil die Kapitalkosten geringer sind. Großen Autohäusern, die die KMU-Regeln nicht einhalten, steht weiterhin der Weg über den KfW-Unternehmerkredit offen. Welche Vorraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erklärt Irsfeld im Video.
Sie haben weitere Fragen zur Kreditbeantragung, Steuern, Kurzarbeitergeld oder den unterschiedlichen Finanzierungshilfen? Norbert Irsfeld beantwortet gemeinsam mit Maximilian Appelt, Rechtsanwalt und Steuerberater der Kanzlei RAW-Partner, live bei einem Webinar Ihre Fragen rund um die Corona-Krise.
Wann? 17. April 2020, 13.00 bis 14.00 Uhr
Senden Sie uns Ihre Fragen per Mail, wir beantworten diese dann live im Webinar.
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