Die Kfz-Branche fordert eine Entschlackung und Präzisierung bestehender gesetzlicher Regelungen, um professionelle Abmahner einzubremsen. Wie die Teilnehmer des 5. Deutschen Autorechtstages auf dem Petersberg bei Bonn feststellten, hätten Autohändler aufgrund der "vielen extrem auslegungsfähigen und unklaren Formulierungen des Verordnungstextes große Schwierigkeiten", die Vorschriften umzusetzen.
Die Branchenexperten bezogen sich bei ihrer Kritik vor allem auf die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Bereits kurz nach Inkrafttreten am 1. Dezember 2011 mahnte der erste Wettbewerbsverband angebliche Verstöße gegen die aktualisierte Regelung ab (wir berichteten). Ein Händler hatte ein Neuwagenangebot ohne die neue Farbskala bei einen Fahrzeugmarkt im Internet eingestellt. Die Frage war, ob es sich dabei um die so genannten 'virtuellen Verkaufsräume' im Sinne der Anlage 4 (zu § 5) Abschnitt II Abs. 4 der Pkw-EnVKV handelte oder nicht.
Laut Mitteilung des Bundesverbands freier Kfz-Händler (BVfK) prangerte die diesjährige Petersberger Runde an, dass einzelne Umweltschutz- und Wettbewerbsvereine aus dieser Situation zum Schaden der Kfz-Betriebe Kapital schlagen wollen. In den vergangenen fünf Jahren seien von Autohändlern mehr als 1,5 Millionen Euro an Abmahnpauschalen und so genannten Vertragsstrafen eingefordert worden. Damit sei dem Verbraucherschutz aber in keiner Weise gedient, hieß es.
Gleichwohl betonten die Branchenvertreter: "Die Umwelt ist ein wichtiges Gut, das es zu schützen gilt." Der Autohandel sei intensiv bemüht, die gesetzlichen Regelungen nach besten Kräften umzusetzen. Der Deutsche Autorechtstag wird vom Deutschen Kfz-Gewerbe ZDK, dem BVfK und dem ADAC organisiert. Weitere Themen waren in diesem Jahr die Sachmängelhaftung beim Kauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen sowie die aktuelle Rechtsprechung zum Kauf- und Leasingrecht. (rp)
R. Pölderl