Am 9. Januar 2019 findet am Bundesgerichtshof die erste Verhandlung zum Diesel-Abgasskandal statt, bei der ein betroffener Autokäufer klagt. Das teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. In dem Fall geht es um einen Skoda-Fahrer, der bei seinem Autohändler einen Preisnachlass durchsetzen will. Er verlangt rund 5.500 Euro des gezahlten Kaufpreises von 26.770 Euro zurück (Az.: VIII ZR 78/18). In den Vorinstanzen - zuletzt am Oberlandesgericht (OLG) Dresden - hatte der Mann keinen Erfolg.
Sein 2013 erworbenes Dieselauto hatte eine illegale Abschalteinrichtung, die die Abgasreinigung im Normalbetrieb auf der Straße reduziert und damit für einen erhöhten Ausstoß schädlicher Stickoxide sorgt. Ein anderer Skoda-Vertragshändler hatte daraufhin die Motorsoftware aktualisiert. Der Kläger macht geltend, dass ihm dadurch technische Nachteile entstanden seien. Außerdem sei sein Auto wegen des Abgasskandals generell mit einem Makel behaftet.
Das OLG Dresden hatte entschieden, dass er beide Vorwürfe nicht konkret nachgewiesen habe. Vage Befürchtungen und hypothetische Möglichkeiten seien nicht ausreichend, hatte es damals geheißen.
Der Fall ist schon seit geraumer Zeit beim BGH anhängig, war bisher aber noch nicht terminiert worden. Ein Urteil des BGH ist hier bedeutsam, weil es die Linie vorgibt zu künftigen Entscheidungen bei gleichen Sachverhalten. Allerdings stehen in dem Skandal noch viele verschiedene Fragen im Raum, die nach und nach geklärt werden dürften. Mit einem einzigen Grundsatzurteil, das alle Fragen auf einen Schlag klärt, ist daher nicht zu rechnen. (dpa)
Diesl Fahrer