Für den Test, wie gut Fahrzeughersteller ihre aktuellen Autos gegen Tacho-Drehs schützen, suchte sich der ADAC drei moderne Pkw aus. Diese wurden dann stichprobenartig mit einem frei erhältlichen Gerät manipuliert. Die "Versuchsfahrzeuge" waren ein Ford Kuga von 2019, ein Opel Grandland X von 2020 und ein Peugeot 208 von 2019.
Bei jedem 3. GW wurde gedreht
Ergebnis: Der Kilometerstand konnte meist nach wenigen Minuten beliebig verfälscht werden. Die Polizei geht in ihren Schätzungen laut ADAC davon aus, dass auch heute noch an jedem dritten in Deutschland verkauften Gebrauchtwagen der Tacho manipuliert worden ist.
Bei zwei der drei untersuchten Autos habe es gereicht, das Manipulations-Gerät an die Onboard-Diagnosebuchse anzustecken. Beim Opel musste das Gerät zusätzlich auch am Tacho fixiert werden. Für über 170 weitere Modelle ab 2019 gibt es ebenfalls passende Menüpunkte in den Manipulationsgeräten, wie der ADAC auf den frei zugänglichen Seiten der Gerätehersteller registriert hat.
"EU-Verordnung ergänzen!"
Somit greift laut ADAC die geltende EU-Verordnung immer noch nicht, wonach der Kilometerstand eigentlich systematisch im Auto geschützt werden muss. Das Gesetz gilt seit September 2017 für neue Fahrzeugmodelle und seit September 2018 für alle Neuwagen. Der Club fordert deshalb eine Ergänzung der Verordnung, in der eindeutig definiert ist, wie wirksam der Schutz sein muss und wie er überprüft wird. Zudem fordert der ADAC eine Kontrolle des Manipulationsschutzes durch eine neutrale Stelle, etwa durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI. Hierfür gibt es weltweit anerkannte Methoden wie Common Criteria, die auch als ISO 15408 dokumentiert ist.
Für die Manipulation von Tachos werden handliche, leicht bedienbare Geräte verwendet, die im Handel legal erhältlich sind. Mit der darin enthaltenen Software kann bei der Mehrzahl der Fahrzeuge der Kilometerstand ohne Ausbau des Tachos oder anderer Teile beliebig verstellt werden. Die Änderung des Kilometerstandes wird nicht nur kurz vor dem Verkauf eines Gebrauchtwagens vorgenommen, sondern häufig auch während der Nutzung des Autos, zum Beispiel bei Leasingfahrzeugen. So können die falschen Daten in der Fahrzeughistorie der Hersteller-Werkstatt eingetragen werden und weniger Laufleistung vortäuschen.
Wenn der Zahnriemen allzu früh reißt
Die meisten Opfer sind private Gebrauchtwagenkäufer. Ihr Schaden geht oft über den überhöhten Kaufpreis hinaus, etwa wenn ein falscher Tachostand dem Besitzer vorgaukelt, dass ein vom Hersteller empfohlener Austausch eines Fahrzeugteils noch Zeit hat. Beispiel: Wenn ein Zahnriemen wegen des nicht erkannten Überschreitens des Wechselintervalls reißt, kann dies zu einem mehrere tausend Euro teuren Motorschaden führen.
Die meisten Werkstätten und Kfz-Sachverständigen können eine professionell durchgeführte Tachomanipulation nicht aufdecken. Gebrauchtwagenkäufer sollten daher vor dem Kauf Unstimmigkeiten ausschließen. Reparaturrechnungen, AU- und TÜV-Berichte, aber auch Ölwechsel-Aufkleber bzw. -Anhänger können Hinweise darauf geben, ob ein Kilometerstand plausibel ist. (bs)