Im Plenum des Allianz-Autotags und auch auf dem Kwasny-Infostand im Innenhof des AZT machte Andreas Kreissl deutlich, dass in Deutschland nach wie vor die Reparatur nicht erlaubt ist und jeder Eingriff den Verlust der Bauartzulassung und damit streng genommen auch der Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug zur Folge hat. Andere europäische Länder gehen indes mit der Aufbereitung der Scheinwerfer deutlich kulanter um. Sprich, hier gibt es keine Verbote. Kreissl und auch Dr. Christoph Lauterwasser, Geschäftsführer des Allianz Zentrum Technik (AZT), sprachen von einer deutschen "Grauzone".
Die Allianz erhob deshalb ihren Ruf nach einer Reparatur-Freigabe zu einer ihrer kardinalen Forderungen an den Gesetzgeber. Schließlich sei die Instandsetzung mit dem richtigen Package technisch und fachlich einwandfrei durchführbar. Darüberhinaus sei es "allemal besser, mit einem richtig und gut reparierten Scheinwerfer anstelle eines vergilbten zu fahren", der in puncto Durchlässigkeit zudem einen rund 30- bis 50-prozentigen Lichtverlust und eine inkorrekte Lichtstreuung mit sich bringe.
Dass es auch hier um Ressourcenschonung und Kosteneinsparung für den Halter – bzw. beim Unfallschaden für den Versicherer – geht, wird nicht zuletzt daran deutlich, dass z.B. ein Scheinwerfer-Paar mit Xenonlicht kaum unter 500 bis 1.000 Euro zu haben ist und neueste LED-Scheinwerfer mit Matrix-Licht bei Preisen bis knapp 5.000 Euro (pro Stück!) liegen. Den zeitlichen Aufwand für die Wiederaufbereitung der Polykarbonatscheiben eines Scheinwerferpaares mit neuer Klarlackbeschichtung beziffert Andreas Kreissl dagegen mit "rund einer Stunde".