Menschen mit einer Unfallversicherung steht Tagegeld bis zum Abschluss ihrer Behandlung und nicht nur bis zum letzten Arztbesuch zu. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
In dem entschiedenen Fall hatte der Kläger bei seinem letzten Arztbesuch noch "10 x Krankengymnastik" verordnet bekommen. Seine Versicherung weigerte sich, für diese Zeit weiter Tagegeld zu zahlen – zu Unrecht, wie das Gericht entschied (Az.: IV ZR 19/19). (bs)