-- Anzeige --

Neues BGH-Urteil schockt Restwertbörsen und Versicherer

30.09.2005 12:51 Uhr

"Massiver Mehraufwand" oder "massiver Verstoß"?

-- Anzeige --

Am Mittwoch hat der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) ein bereits am 12. Juli ergangenes Urteil (AZ: VI ZR 132/04) veröffentlicht, das sich deutlich gegen die reine Restwertermittlung auf Grundlage von Restwertbörsen ausspricht. Nach der aktuellen Entscheidung, ist der Geschädigte berechtigt, sein Fahrzeug an ein Autohaus zu veräußern, selbst wenn im Gutachten ein höheres Angebot aus der Restwertbörse vorlag und der Geschädigte diesen Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt nicht erzielen konnte. Entscheidend sei der Restwert, der auf dem allgemeinen regionalen Markt erzielbar ist. Nur dieser Wert habe im Gutachten zu erscheinen. Mit dieser Entscheidung werden damit nicht nur die Rechte des Geschädigten, sondern auch die Interessen von Instandsetzungsbetrieben und Autohändlern, die gemeinsam den so genannten allgemeinen Markt darstellen, gestärkt. Durch einen konkreten Urteils-Hinweis auf einen RW-Aufkäufer "in der Nähe der tschechischen Grenze" wurde dabei allerdings auch der deutsche Anbietermarkt zu Ungunsten ausländischer und insbesondere Ostblock-Aufkäufer gestützt. Der BGH lässt in seinem Urteil eine Ausnahme bei der Berücksichtigung des Restwertes zu: In Fällen, in denen der Versicherer dem Geschädigten einen konkreten, höheren Restwert vorlegen kann, bevor der Geschädigte das Fahrzeug veräußert hat, sei der Geschädigte gehalten, das höhere Angebot zu beachten. Kritisiert wurde in dem gegenständlichen Verfahren außerdem, dass der konkrete Ablauf der Restwertermittlung über eine Börse nicht dargestellt wurde. Andersherum kann daraus aber auch abgeleitet werden, dass Restwertbörsen dann ihre Berechtigung bzw. gute Chancen haben, wenn eben exakt diese konkrete Abwicklung dem Geschädigten vorher klar dargestellt wird. Im Klartext heißt dies: Darlegung der Kontaktaufnahme des Verkäufers zum Anbieter und Dokumentation der weiteren Abwicklung der Fahrzeugübergabe. "Massiver Mehraufwand" oder "massiver Verstoß"? Das Urteil, das augenscheinlich bereits im Jahr 2002 aus Sachverständigenkreisen gegen einen Versicherer angestrengt wurde, ging über das AG Homburg und das LG Saarbrücken durch mehrere Instanzen und ist durch den höchstrichterlichen BGH-Entscheid jetzt nicht mehr anfechtbar. Insbesondere für den "Sondermarkt" Restwertbörsen und Unfallwagenaufkäufer sowie die Versicherer bedeutet es zunächst einen Rückschlag, der nur durch Beachtung der erwähnten Ablauf-Konkretisierung entschärft bzw. eventuell egalisiert werden kann. Aus Versichererkreisen, in denen das Urteil in Teilen schon seit etwa zwei Wochen bekannt war, ist derzeit kaum eine Stellungnahme zu bekommen. Noch in der Vorwoche wurde seitens der Assekuranz vereinzelt sehr nachhaltig an freie Sachverständige appelliert, Restwertbörsen noch intensiver zu nutzen, um Versicherer von "massivem Mehraufwand" zu entlasten und Kosten in Millionenhöhe von den Kunden zu nehmen. Auf eine entsprechende Meldung im AUTOHAUS-Schadensmanager von vergangenem Freitag reagierte daraufhin ein SV-Büro aus Baden-Württemberg mit dem Hinweis, dass mit solchen Empfehlungen "massiv gegen geltende Rechtsprechung des BGH verstoßen" werde. Noch im Juni entschied der BGH dagegen in einem anderen Urteil (BGH, Az.: VI ZR 192/04) zur Einschränkung der fiktiven Abrechnung dergestalt, dass praktisch immer ein Restwert zu ermitteln sei, wenn ein Unfallschaden rein fiktiv reguliert werden soll. Da also ein Kostenvoranschlag der Werkstatt für sich alleine als nicht mehr ausreichend angesehen wurde, erwarteten insbesondere auch die Restwertbörsen dadurch einen "urteilsbedingten Auftragszuwachs von mindestens 20 Prozent". (wkp)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


BMW Verkaufsleitung (m/w/d)

Rems-Murr-Kreis & Ostalb

-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Auto News für die Automobilbranche: AUTOHAUS ist eine unabhängige Abo-Fachzeitschrift für die Automobilbranche und ein tagesaktuelles B2B-Online-Portal. AUTOHAUS bietet Auto News, Wirtschaftsnachrichten, Kommentare, Bilder und Videos zu Automodellen, Automarken und Autoherstellern, Automobilhandel und Werkstätten sowie Branchendienstleistern für die gesamte Automobilbranche. Neben den Auto News gibt es auch Interviews, Hintergrundberichte, Marktdaten und Zulassungszahlen, Analysen, Management-Informationen sowie Beiträge aus den Themenbereichen Steuern, Finanzen und Recht. AUTOHAUS bietet Auto News für die Automobilbranche.