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Mehrbelastung: ZDK kämpft weiter gegen Rundfunkgebühren

03.07.2015 14:27 Uhr
Bislang hat sich der Kampf des ZDK gegen die Rundfunkbeitragspflicht für Vorführwagen noch nicht ausgezahlt.
© Foto: Soeren Stache/dpa

Der Branchenverband kritisiert das Vorhaben der Länder-Regierungschefs, die Rundfunkbeitragspflicht für Vorführwagen vorerst beizubehalten.

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Das Deutsche Kfz-Gewerbe (ZDK) hat mit Unverständnis auf eine Entscheidung der Länderchefs reagiert, die Rundfunkbeitragspflicht für Vorführwagen beizubehalten. "Das ist komplett systemwidrig und gibt es in keiner anderen Branche", sagte ein ZDK-Sprecher am Freitag in Bonn. Ähnlich absurd wäre es, wenn Elektronikmärkte für die Radios im Verkaufsraum Beiträge entrichten müssten.

Der Verband zitiert aus einem Schreiben der baden-württembergischen Staatsministerin Silke Krebs an den Kfz-Landesverband Baden-Württemberg, wonach "ein Verzicht auf diesen Teil der Beitragspflicht nicht möglich" sei. "Für das Kfz-Gewerbe ist diese Entscheidung darum völlig inakzeptabel, weil die Länder durch die Beitragsreform mit ca. 1,5 Milliarden Euro Mehreinnahmen rechnen können", so der Sprecher.

Der ZDK werde im Zusammenspiel mit den Kfz-Landesverbänden seine Forderung, "diesen unsinnigen Rundfunkbeitrag abzuschaffen, mit aller Konsequenz und Entschlossenheit weiterverfolgen". Eine neue Chance dazu soll es laut dem Schreiben spätestens 2016, wenn der 20. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorliegt und sich die Ministerpräsident erneut mit dem Thema befassen werden. (tm)

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KOMMENTARE


Baerentatze

03.07.2015 - 18:38 Uhr

Nach meiner Internet-Recherche gibt es noch ganz andere Möglichkeiten, unseren einseitigen Rundfunk- und TV-Medien die Abzock-Gebühren zu verweigern: http://www.rtdeutsch.com/23049/inland/gez-in-der-defensive-rundfunkbeitragsservice-reagiert-auf-bargeld-trick-zur-umgehung-der-gebuehr/ Oder so per Nichtigkeitserklärung an den die GEZ-Nachfolgerin: Hiermit trete ich vom Vertrag mit Ihrem Unternehmen zurück und entziehe Ihnen ab sofort die Einzugsermächtigung. Ich weise darauf hin das ich den Vertrag mit ihrem Unternehmen bei Kenntnis der tatsächlichen Sach/Rechts-Lage niemals eingegangen wäre. Der Vertrag ist somit nach (BGB 119) nichtig.Sollte ich je einen Vertrag mit Ihrem Unternehmen eingehen wollen, werde ich sie davon in Kenntnis setzen. MfG XY ....


Michael Kühn

06.07.2015 - 11:02 Uhr

Der ZDK hat ein besonders gutes Argument in Bezug auf die Elektromärkte, ich hoffe, dass der Kampfgeist erhalten bleibt. Vielleicht könnte man ja auch öffentlich über Medien von diesen unsinnigen (ich würde soweit gehen, diese als Gelddruckmaschine übelster Art zu werten) Rundfunkgebühren berichten. Eine klitzekleine Ausnahme könnte ich mir vorstellen, bei Vfw/Dienstautos, die von Angestellten mit 1% versteuert werden, wegen Privatnutzung. Aber reine Vfw. , die insbersondere ausschließlich für Kunden bereit stehen ??? - Hierbei sehe ich die Lösungssuche eher bei den "Gebühren-Junkies". Die wollen Geld kassieren ohne eine Gegenleistung, weil: wer kann mir von diesen "edlen Herrschaften" erklären, wenn die meisten Bundesbürger ohnehin Radio/TV - Gebühren in ihrem Heim regelmäßig zahlen, warum ein Dienstwagen/Vfw. dann auch noch vom Autohaus zusätzlich zu tragen sind ? - Entschuldigung, wenn ich als Single mit dem Auto unerwegs bin, wie kann ich gleichzeitig daheim Radio hören ??? - REINE ( für mich jedenfalls) ABZOCKE !!! - "Silke Krebs an den Kfz-Landesverband Baden-Württemberg, wonach "ein Verzicht auf diesen Teil der Beitragspflicht nicht möglich" sei. ", ... WARUM NICHT ??? - Hallo, wir spechen hier eindeutig von einer stark anzuzweifelnden Gebührenabzocke, die heute nicht mehr zeitgemäß ist !!! - Wenn ich als Händler ein Auto verkaufe erhalte ich auch nur 1 x Geld, diese "Abzockerbande" verlangt quasi von einer Person 2 x Geld, wieviel pot. NW-Interessenten haben kein eigenes Auto u. zahlen keine Radio/TV-Gebühren ???Bei einer Probefahrt hört man stundenlang Nachrichten oder Musik ??? LÄCHERLICH, DUMMDREIST + kriminell ? !! Noch eine schöne + erfolgreiche Woche, auch an jene Kommentatoren, welche mich nicht verstehen wollen/können, MK


rechtversteher

01.11.2015 - 19:36 Uhr

ich kann gar kein Gesetz Kritisieren was gar keins ist die Bundesländer haben kein recht bundesweit eine Gleichschaltung des Medien Vertrages zu veranlassen das ist noch immer Bundesrecht wenn es denn recht wäre! eine Privatunternehmen kann so was nämlich nicht ..was glaubt ihr was unsre Großunternehmen als erstes tun würden


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