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Dauerstreit um StVO: Scheuer fordert Grüne zu Bewegung auf

19.08.2020 16:44 Uhr
Raser
Das Ringen für eine Lösung um härtere Strafen in der neuen Straßenverkehrsordnung geht weiter.
© Foto: goldencow_images / Fotolia

Die in der neuen Straßenverkehrsordnung vorgesehenen härteren Strafen für Raser sind nach einem Formfehler außer Vollzug gesetzt. Seit Wochen ringen Bund und Länder um eine Lösung, wie es nun weitergeht. Die nächste Runde ist eröffnet.

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Im festgefahrenen Streit über die neue Straßenverkehrsordnung hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Grünen aufgefordert, sich zu bewegen. Scheuer sagte am Mittwoch in Berlin, er appelliere aus einer fachlichen Begründung heraus an einen Lösungswillen. Die Begründung für Änderungen sei klar, die einzelnen politischen Farben auch: "Jetzt hoffe ich, dass vor allem eine politische Farbe an dieser Stelle auch zum Lösungswillen kommt und den politischen Wettstreit hinten anstellt."

Dies ist auf die Grünen gemünzt, die aus Sicht der Union eine Lösung blockieren. Am Donnerstag beraten Bund und Länder auf Ebene der Staatssekretäre, wie es nach dem Formfehler bei der neuen Straßenverkehrsordnung weitergeht. Streitthema sind vor allem härtere Strafen für Raser, die derzeit außer Vollzug gesetzt sind. Eine Einigung wurde für Donnerstag nicht erwartet.

Die Grünen wollen eine Korrektur des Formfehlers. Scheuer und mit ihm vor allem unionsgeführte Länder wollen hingegen erreichen, dass härtere Fahrverbotsregeln bei zu schnellem Fahren abgemildert werden, weil diese unverhältnismäßig seien.

Neue StVO schützt schwächere Verkehrsteilnehmer

Scheuer sagte am Mittwoch: "Wir waren vor ein paar Wochen schon sehr weit." Sein Ministerium hatte Ende Juli einen Kompromissvorschlag vorgelegt, auf den sich Bund und Länder aber nicht einigen konnten. Scheuer sagte, die neue Straßenverkehrsordnung schütze auch schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer. Wenn man den neuen Bußgeldkatalog anhalte, halte man auch einen besseren Schutz von Radfahrern an. "Das muss jeder wissen."

Die saarländische Verkehrsministerin Anke Rehlinger (SPD), Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, sagte, es müsse nun eine schnelle und zügige Lösung her, um Rechtssicherheit zu schaffen. Dabei sollten sich alle ein Stück weit bewegen. Raserei müsse sanktioniert werden. Es dürfe kein "Konjunkturprogramm für Anwälte" geschaffen werden.

Verhandlungsführer der Grünen ist der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann. Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) forderte seinen Kabinettskollegen am Mittwoch zur Zurückhaltung auf. Es gebe bislang keine abgestimmte Position innerhalb der Landesregierung zum Vorgehen Baden-Württembergs, schrieb der CDU-Politiker an Hermann in einem Brief, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Hermann solle daher die Haltung des Verkehrsministeriums nicht als Position der Regierung oder des Landes bezeichnen. Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Fahrverbote sei "von verschiedenen Seiten aufgeworfen und mit guten Argumenten hinterlegt" worden.

Streit um Fahrverbotsregeln

Bei dem Streit geht es um Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Bußgeldkatalogs, die unter anderem einen Monat Fahrverbot schon bei deutlich geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen als bisher vorsehen. Innerorts reichen demnach 21 Kilometer pro Stunde mehr als erlaubt, um bereits bei einem einmaligen Verstoß einen Monat Fahrverbot zu kassieren. Außerorts sind es 26 km/h, anders als bisher kann schon beim ersten Mal der Führerschein für einen Monat weg sein. Bisher waren es 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.

Scheuers Kompromissvorschlag sieht vor, die Geschwindigkeitsgrenzen weiter beizubehalten - die Sanktionen aber zu entschärfen. Den Führerschein für einen Monat abgeben soll bei einem erstmaligen Verstoß, wer mit mindestens 21 Kilometern pro Stunde zu schnell in einer Tempo-30-Zone vor Schulen und Kindergärten geblitzt wird - und nicht grundsätzlich im Ort.

Außerorts soll nicht wie ursprünglich vorgesehen jeder ein einmonatiges Fahrverbot bekommen, der mit über 26 Kilometern pro Stunde zu schnell erwischt wird - sondern nur diejenigen, die an Baustellen auf Autobahnen derart rasen. Zugleich sollen Geldstrafen deutlich hochgesetzt werden. (dpa)

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KOMMENTARE


Renato

19.08.2020 - 20:12 Uhr

Eine Korrektur (... ü. 21 km/h zu schnell Führerschein weg ...) sollte doch verhandelbar sein. Wenn der Autofahrer nachweisen kann, dass im Falle eines Fahrverbots den Arbeitsplatz verlieren wird, könnte doch einmalig die Geldstrafe verdoppelt werden. Ein Wiederholungsfall darf innerhalb von 24 Monaten nicht passieren, sonst wird der Lappen eingezogen. Insgesamt aber hat der Autofahrer die Verantwortung für sein Handeln und muss Augen u. Ohren aufhalten.


herbie

19.08.2020 - 20:49 Uhr

Herr Scheuer muss seine Fehler selber korrigieren oder sofort sein Amt aufgeben. Es gab schon viele nicht-fähige Politiker, aber Herr Scheuer hat die Unfähigkeit revolutioniert.


Schliebuett

20.08.2020 - 10:31 Uhr

Wenn mein Tacho (MB25,0 E-Klasse) in der Ortschaft 60 km/h anzeigt, wurde bisher noch kein Blitzer aktiv. Das bedeutet, dass bei +21 der Tacho bestimmt 80 km/h anzeigt. Da ist dann, mit Berechtigung, der Führerschein weg! Warum orientieren wir uns da nicht an der Schweiz? Da ist sogar das Auto weg!


F.C.

20.08.2020 - 14:06 Uhr

Das ist halt leider unsere WISCHIWASCHI-Politik. Nur noch Weichspüler und keine Führungspersönlichkeiten mit Herzblut. Man versteckt sich hinter den Paragraphen und den Schutz als Politiker und gut ist. Gutes Geld und gute Rente - was will man mehr im Leben für nichts tun. Wir brauchen wieder Politiker mit Herzblut und Empathie, die wirkliches Interesse am Land und an ihrer Berufung haben.


Dietmar Seyerle

20.08.2020 - 14:12 Uhr

Warum wird in unserem Land so unterschiedlich bestraft? Wenn ein Radfahrer einen Fußgänger verletzt, ist die Chance, straffrei davon zu kommen, sehr hoch. Wenn ein Autofahrer einen Fußgänger nur gefährdet, drohen bereits eine saftige Geldbuße und ein Fahrverbot. Wenn einer einen anderen in der Kneipe tot schlägt, hat er gute Chancen, bei entsprechender Argumentation mit einer Bewährungsstrafe davon zu kommen. Wenn einer mit dem Auto einen anderen tötet, wird er deutlich härter, nachhaltiger und gravierender bestraft und sanktioniert. Deutsches Strafrecht ist in solchen Fällen UNRECHT!


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