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Bundesregierung: Gesetzliche Regeln für computergesteuertes Autofahren

25.01.2017 13:21 Uhr
Bundesregierung: Gesetzliche Regeln für computergesteuertes Autofahren
Die Bundesregierung hat den Weg für das automatisierte Fahren freigemacht.
© Foto: Daimler

Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der die rechtliche Gleichstellung von Computern und menschlichen Autofahrern vorsieht.

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Die Bundesregierung hat den Weg für das automatisierte Fahren freigemacht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der die rechtliche Gleichstellung von Computern und menschlichen Autofahrern vorsieht. "Das heißt: Automatisierte Systeme im Auto dürfen die Fahraufgabe komplett übernehmen", erläuterte Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU).

Nur in bestimmten Fällen wird die Übernahme der Fahrzeugsteuerung durch den menschlichen Fahrer vorgeschrieben. Das nach Dobrindts Worten "modernste Straßenverkehrsrecht der Welt" benötigt allerdings noch die Zustimmung des Bundestags. Zuvor hatten die Zeitungen der "Funke-Mediengruppe" darüber berichtet.

Künftig soll der Fahrer während der automatisierten Fahrt die Hände vom Steuer nehmen dürfen - etwa um im Internet zu surfen. Die "Rückübernahme" des Lenkrads wird nur dann vorgeschrieben, wenn der Computer dazu auffordert oder wenn die automatisierte Fahrfunktion gestört wird, zum Beispiel durch einen geplatzten Reifen. Damit im Zweifelsfall nachgewiesen werden kann, ob sich der Fahrer korrekt verhalten hat, muss das automatisierte Fahrzeug einen Datenspeicher haben - ähnlich der "Blackbox" bei Flugzeugen. (dpa)

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KOMMENTARE


Frank Oesterle

25.01.2017 - 17:19 Uhr

Nicht handzuhaben. Weit außerhalb der Realität. Wer haftet, wenn bei dem geplatzten Reifen eine halbe Sekunde vor dem Anprall der Fahrer aufgefordert wird, das Steuer zu übernehmen? Und dieser zuerst das Wurstbrot und das Tablet weglegen muss? Außer spezialisierte Rechtsanwälte wird daran niemand Gefallen finden.


Andy

25.01.2017 - 23:28 Uhr

"Die "Rückübernahme" des Lenkrads wird nur dann vorgeschrieben, wenn der Computer dazu auffordert oder wenn die automatisierte Fahrfunktion gestört wird, zum Beispiel durch einen geplatzten Reifen." Sehr praxisnah - da waren wieder echte Fachleute am Werk: Wenn sich ein Autofahrer mit ganz anderen Dingen beschäftigt, wie z.B. im Internet surft oder einen Film sieht, soll er trotzdem plötzlich innerhalb von Sekundenbruchteilen die Verkehrssituation richtig einschätzen und adäquat reagieren. Wenn er falsch reagiert, haftet weder der Autohersteller noch bezahlt die eigene Versicherung. - Wenn schon heute bei einem Reifenplatzer in einer kritischen Verkehrssituation nur ca. jeder Dritte "richtig" reagiert, wie wird es denn erst sein, wenn die Fahrpraxis der dann "verantwortlichen Fahrer" weiter abnimmt, weil in 99,9% aller Fälle ja das Auto allein fährt? In der Konsequenz wird das bedeuten, dass nach etlichen "von den Fahrern verschuldeten Unfällen" (weil ein Reifen platzt, die Autoelektronik eine Störung hat oder von außen gestört wird) diese die Unfallfolgen aus eigener Tasche bezahlen müssen. Dann wird es bald Versicherungen geben, die dieses Risiko abdecken (eine Haftpflicht, die dann zahlt, wenn der Fahrer nicht wie "vorgeschrieben" reagiert). Die Hersteller haben doch nur dann einen großen Anreiz, "sichere" Autos zu bauen, die den Fahrer nicht plötzlich überraschen, wenn sie selbst die Prämien für die entsprechende Versicherung bezahlen müssten. Herr Dobrindt, nehmen Sie sich doch bitte etwas mehr Zeit, um wirklich ausgereifte Gesetzesvorstöße zu entwickeln.


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