Die Abgasproblematik und autonomes Fahren – das waren die thematischen Fixsterne des 10. Deutschen Autorechtstags am vergangenen Donnerstag und Freitag in Königswinter. Jürgen Bönninger, Prof. Eric Hilgendorff und Sascha Kremer informierten bei der Jubiläumsveranstaltung über die aktuellen Entwicklungen unter Berücksichtigung strafrechtlicher, datenschutzrechtlicher, versicherungsrechtlicher, aber auch ethischer Fragestellungen bei Computerautos. Ihres Erachtens gehe der Gesetzentwurf der Bundesregierung grundsätzlich in die richtige Richtung, im Detail seien aber diverse Verbesserungen nötig.
Dies gilt nach Meinung des Experten insbesondere im Hinblick auf eine verlässliche Regelung, ab welchem konkreten Zeitpunkt die Verantwortung vom autonom fahrenden Fahrzeug auf den Fahrer übergehe. Entsprechend lebhaft gestaltete sich auch die Podiumsdiskussion zu diesem Thema, bei der ADAC-Vizepräsident Ulrich Klaus Becker unter anderem die Verbraucherpositionen des größten Autoclubs Deutschlands darlegte.
Prof. Dr. Markus Artz lieferte zudem eine gründliche Analyse der kartellrechtlichen Situation rund um den europäischen Neuwagenhandel und ging auch auf die Frage der Zulässigkeit unterschiedlicher Garantieformen in Bezug auf den Verkaufsweg ein. Er resümierte, dass dies im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems zwar grundsätzlich möglich, jedoch eigentlich nicht notwendig sei, wenn ein Hersteller die rechtlichen Voraussetzungen für dieses Vertriebssystem erfülle.
Der Deutsche Autorechtstag wird von ADAC, BVfK und ZDK gemeinsam veranstaltet und steht unter der Leitung von Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Dr. Kurt Reinking und dem Vors. Richter am BGH i.R. Wolfgang Ball. Die Veranstaltung hat sich als wichtiger Bestandteil juristischer Bildungsangebote etabliert. Neben der Vertiefung rechtswissenschaftlicher Themen findet inzwischen das vielseitige Praxisseminar zur Schadensregulierung bzw. zum Verkehrsstraf- und Versicherungsrecht zunehmend Anerkennung und bietet den Teilnehmern bei Nutzung aller Angebote den vollständigen Fortbildungsnachweis über die erforderlichen 15 Stunden.
Im kommenden Jahr findet der Deutsche Autorechtstag voraussichtlich vom 22. bis 23. März statt. (AH)