Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sieht klare Grenzen für eine kommerzielle Nutzung von Daten aus computergesteuerten Autos. "Sehr viele entstehende Daten sind personenbezogen - und bei denen kann es keine Frage nach dem Eigentum geben", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Mit personenbezogenen Daten seien Grundrechte verbunden, die nicht veräußerlich seien. Dafür bestünden Vorgaben wie Datenminimierung und Zweckbindung. Zudem brauche es eine rechtliche Grundlage, dass man sie verarbeiten darf.
"Privatautos oder persönliche Dienstwagen kann man etwa über Positionsdaten oder Daten, wie gefahren wurde, mit einer hohen Wahrscheinlichkeit einer Person zuordnen", erläuterte Kelber. "Nur bei Daten, die nicht unmittelbar personenbezogen sind, stellt sich tatsächlich die Frage: Gehören sie dem Entwickler des Autos? Oder kann der Besitzer des Autos entscheiden, wer diese Daten sieht? Dann muss es aber eine wirksame und freiwillige Einwilligung geben."
Mit der Entwicklung zu zusehends computergesteuerten Autos entsteht ein wachsendes Geschäftsfeld - für die Hersteller, aber auch für andere Dienstleister. Daten können zum Beispiel auch für Angebote zur Verkehrslenkung und zur Unfallvermeidung verwendet werden. "Es wird versucht, das Auto in eine ähnliche Situation zu versetzen wie das Smartphone", sagte Kelber. "Es soll in allen Bereichen des Lebens vorkommen, es soll verschiedene Dienstleistungen unterstützen und natürlich auch Wertschöpfungsketten für die Hersteller verlängern."
Diskutiert wird, wer auf die Daten zugreifen kann. Prüfgesellschaften wie TÜV und Dekra schlagen vor, dafür einen unabhängigen Treuhänder aufzubauen. Ein solches stark geschütztes Zentrum im staatlichen Auftrag könne Prüfern Zugang zu sicherheits- und umweltrelevanten Daten und Diagnosefunktionen in den Fahrzeugen ermöglichen. Die deutsche Autobranche hat einen "neutralen Server" vorgeschlagen, über den Daten vom Hersteller zu anderen Anbietern gelangen können.
ADAC dringt auf Transparenz und klare rechtliche Regeln
Der Autofahrerclub ADAC dringt auf Transparenz und klare rechtliche Regeln. Der Verbraucher müsse wissen, welche Daten zwischen Auto und Hersteller ausgetauscht werden, sagte Vizepräsident Karsten Schulze der dpa. Autobesitzer müssten auch damit einverstanden sein. Außerdem müssten sie entscheiden können, wem sie Daten zur Verfügung stellen, etwa unabhängigen Werkstätten. Dafür müsse ein sicherer Zugang zu Fahrzeugdaten gewährleistet sein. Ein Datentreuhänder könne eine Lösung dafür sein. Entscheidend sei aber, dass es für den Datenzugang endlich eine gesetzliche Regelung auf europäischer Ebene gebe.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) erklärte, bei personenbezogenen Daten sei die ausdrückliche Genehmigung des Halters Voraussetzung für Weitergaben. Alle anderen Daten sollten sich im Interesse der Autofahrer und der Unternehmen nutzen lassen - für die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und Dienste, zum Beispiel zur Optimierung des Verkehrs.
Schon heute haben viele Autos Assistenzsysteme mit Funktionen wie Abstandhalten, Einparken oder Notbremsungen. Autonom fahrende Autos mit Kameras und Sensoren werden künftig noch viel mehr Daten über das Fahrzeug und seine Umgebung liefern. (dpa)
Dieter M. Hölzel