Das Verfahren gegen Uber um den Vorwurf des Diebstahls von Roboterwagen-Technologie bei der Google-Schwesterfirma Waymo entwickelt sich für den Fahrdienst-Vermittler derzeit ungünstig. Der zuständige Richter sagte in einer Anhörung, er sehe "gute Chancen" dafür, dass er den Waymo-Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen das Programm zur Entwicklung selbstfahrender Autos bei Uber billigen werde. Bei einer solchen Entscheidung dürfte Uber Technologie im Mittelpunkt der Waymo-Klage nicht mehr nutzen, wie die Laser-Radare, mit denen die Autos ihre Umgebung erkennen.
Zugleich kündigten Anwälte des ehemaligen Google-Managers Anthony Levandowski an, dass er vom fünften Zusatz zur US-Verfassung Gebrauch machen und eine Aussage zumindest zunächst verweigern werde. Der Zusatzartikel besagt unter anderem, dass man in einem Strafverfahren nicht gegen sich selbst aussagen muss.
Waymo behauptet in der Klage, Levandowski habe vor seinem Abgang bei dem Internet-Konzern rund 14.000 Dateien unter anderem mit Geschäftsgeheimnissen heruntergeladen. Ein Uber-Anwalt sagte bei der Anhörung, das Unternehmen würde es vorziehen, dass Levandowski aussagt, könne ihn aber nicht dazu bewegen. Details der Anhörung wurden öffentlich, nachdem mehrere Medien Einblick in die Abschrift bekamen.
Levandowski war über Jahre hinweg ein maßgeblicher Entwickler der Laser-Radare der Google-Autos. Nach seinem Rückzug beim Internet-Konzern Anfang vergangenen Jahres gründete er das auf selbstfahrende Lastwagen spezialisierte Start-up Otto. Uber kaufte es wenige Monate später für 680 Millionen Dollar. In der Klage heißt es, die Laser-Radare von Uber wiesen technische Ähnlichkeit mit Waymo-Eigenentwicklungen auf.
Ubers Chefjuristin Angela Padilla erklärte, der Fahrdienst-Vermittler werde eine offizielle Antwort auf die Klage Ende kommender Woche einreichen. "Wir sind überzeugt, dass die Vorwürfe von Waymo unbegründet sind und dass Anthony Levandowski keine Dateien von Google in seiner Arbeit mit Otto und Uber verwendet hat." (dpa)