Die Zahl der schwer verletzten Unfallopfer im Straßenverkehr sinkt seit Jahren. Der Anteil der Schwerstverletzten jedoch bleibt hoch, wie aus dem aktuellen "Unfallverhütungsbericht" der Bundesregierung hervorgeht. Demnach geben Untersuchungen Hinweise darauf, dass der Anteil der besonders schwer verletzten Unfallopfer an allen Schwerverletzten in Deutschland auf gleichbleibendem Niveau stagniert beziehungsweise sogar leicht ansteigt. Hochrechnungen für die Jahre 2014 bis 2018 ergaben Anteile zwischen 22 und 24 Prozent, 2018 betrug die hochgerechnete Zahl der Schwerstverletzten in Deutschland 15.392 Personen.
Die nun veröffentlichten Zahlen schließen eine wichtige Lücke bei der Beurteilung des Unfallgeschehens auf deutschen Straßen. Wissenschaftler und Verkehrssicherheitsverbände fordern bereits seit Jahren eine schärfere Trennung innerhalb der Gruppe der schwer Verletzten. Die amtliche Statistik führt unter dieser Bezeichnung eine große Bandbreite an Unfallopfern: Denn schwer verletzt ist nach Definition der amtlichen Statistik ein Unfallopfer, das mindestens 24 Stunden stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wurde. Dafür kann aber bereits eine einfache Gehirnerschütterung reichen – eine Verletzung, die im allgemeinen Sprachgebrauch nicht als besonders schwer gelten dürfte.
Der Unfallverhütungsbericht nimmt daher eine genauere Trennung vor und rechnet die Zahl der besonders stark Geschädigten zumindest hoch: Innerhalb der Gruppe der Schwerverletzten gelten als Schwerstverletzte alle Personen, die einen erheblichen medizinischen Behandlungsbedarf aufweisen und nach der Entlassung mit Folgeschäden zu kämpfen haben. Für die Abgrenzung der Schwerstverletzten von den übrigen Schwerverletzten haben sich die europäischen Mitgliedsstaaten auf die Verwendung des "Maximum Abbreviated Injury Scale" (MAIS) mit einem Schwellenwert von MAIS3+ geeinigt. (SP-X)