Der Autozulieferer Bosch hat im VW-Dieselskandal nach Expertenmeinung einen sehr schweren Stand. "Die Vorwürfe in der US-Klageschrift sind massiv - es sieht in der Klageschrift ganz klar so aus, als sei Bosch bis zum Ende an der Entwicklung der Betrugssoftware beteiligt gewesen", sagte Marc Engelhart, Leiter des Referats Wirtschaftsstrafrecht am Max-Planck-Institut in Freiburg. Kürzlich war eine Klageschrift bekanntgeworden, in der geschädigte US-Dieselkunden den Stuttgarter Technologiekonzern der aktiven, jahrelangen Mittäterschaft bei der Abgasmanipulation bezichtigen.
Zwar müsse man die Bosch-Erwiderung abwarten für einen ausgewogenen Überblick, die aufgeführten Beweismittel ergäben aber "ein düsteres Bild", sagte Engelhart. Der Stuttgarter Technologiekonzern hatte die Software an VW geliefert, die der Wolfsburger Konzern zur Manipulation von Abgaswerten in Dieselfahrzeugen genutzt hat. VW hatte sich zuletzt in einem Vergleich mit US-Klägern auf die Zahlung von 15,3 Milliarden US-Dollar (13,9 Milliarden Euro) eingelassen. Im Gegensatz zu VW hat Bosch bisher keine Schuld eingestanden.
Aus Sicht des Experten sollte Bosch wie VW einen Vergleich eingehen. Sollte es das Unternehmen auf einen Prozess ankommen lassen, wäre das "hochriskant", so Engelhart. Denn für einen Schuldspruch könnte es ausreichen, dass Bosch von dem massenhaften Betrug hätte wissen müssen. "Es muss in den USA nicht unbedingt nachgewiesen sein, dass man selbst aktiv beim Betrug mitgemacht hat - es reicht, wenn man die Augen vor etwas verschlossen hat." In Deutschland sei die rechtliche Verurteilungs-Schwelle höher. "Einen Gerichtsprozess sollte Bosch um jeden Preis vermeiden", so der Jurist. "Die Sache aussitzen zu wollen, wäre der allerschlechteste Plan."
US-Zivilprozess wäre heikel
Ein US-Zivilprozess wäre heikel, da sich an eine wahrscheinliche Verurteilung ein Strafverfahren des US-Justizministeriums auf gleicher Faktenbasis anschließen würde, sagte Engelhart. Hierbei wären eine Verurteilung von Bosch-Managern und eine abermalige Strafzahlung der Firma dann so gut wie sicher. In Deutschland ermittelt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Beihilfe zum Betrug - ob und wann sie sich zur Anklageerhebung oder Einstellung der Ermittlung entscheidet, ist noch völlig unklar.
Die deutschen Ermittlungen seien formal zwar völlig getrennt vom US-Strang, so Engelhart. "Und dennoch beeinflussen sich die juristischen Schritte in den USA und Deutschland insoweit, da man sich gegenseitig Ermittlungsergebnisse zur Verfügung stellen kann." Von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft habe er eher den Eindruck, als dass sie die Bosch-Ereignisse in den USA erstmal abwarten wolle. (dpa)