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Kurz gemeldet: Aus der Autobranche

19.12.2019 05:26 Uhr
Schnelllader EnBW Shell
Shell und EnBW bauen DC-Lader auf Tankstellengelände.
© Foto: EnBW

Shell baut Schnelllader +++ VW: Software-Organisation mit neuem CTO +++ Kfz-Versicherung: Wechselbereitschaft sinkt +++ Isuzu will japanische UD Trucks von Volvo Group kaufen +++ Uber braucht selbst Konzession für Personenbeförderung

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Shell baut Schnelllader

Das Mineralölunternehmen Shell rüstet seine Tankstellen mit Schnellladesäulen aus. Gemeinsam mit dem Energieunternehmen EnBW wurde nun in Reutlingen und Neu-Ulm die ersten beiden der deutschlandweit 50 geplanten Anlagen mit je zwei Ladepunkten in Betrieb genommen. An den mit CCS- und Chademo-Anschlüssen versehenen Säulen steht eine Ladeleistung bis zu 300 kW zur Verfügung. E-Fahrzeuge mit geeigneter Ladetechnik können in drei bis vier Minuten Strom für 100 Kilometer Fahrt zapfen. Laden zwei Autos gleichzeitig, steigt die Dauer auf knapp zehn Minuten. (SP-X)

VW: Software-Organisation mit neuem CTO

Die Car.Software-Organisation im Volkswagen Konzern verstärkt ihre Geschäftsführung. Björn Goerke wird zum 1. Januar 2020 Chief Technology Officer (CTO). Der Neuzugang kommt von SAP und berichtet in seiner neuen Aufgabe künftig an Christian Senger, Volkswagen Markenvorstand für Digital Car & Services und CEO der Car.Software-Organisation. Die Konzerneinheit soll künftig einen markenübergreifenden Standard für die Softwarearchitektur im vernetzten Fahrzeug und die digitalen Ökosysteme etablieren. Darüber hinaus soll die Entwicklungsarbeit in der Organisation harmonisiert und in einem konsolidierten Portfolio von Softwareprodukten und Technologien zusammengeführt werden. (AH)

Kfz-Versicherung: Wechselbereitschaft sinkt

Die Bereitschaft zum Wechsel der Kfz-Versicherung ist in diesem Jahr leicht gesunken. Einer Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov zufolge wollten 2019 rund 22 Prozent der Deutschen bei einer anderen Assekuranz Kunde werden. Im Vorjahr waren es noch 23 Prozent. Wichtigster Anstoß für den Wechselwunsch waren Vergleichsseiten im Internet, die bei 23 Prozent der Willigen die Hauptrolle spielten. Bekannte und Verwandte folgen mit 14 Prozent, sechs Prozent ließen sich von einem Vertreter locken. Insgesamt wurden rund 2.000 Erwachsene befragt. (SP-X)

Isuzu will japanische UD Trucks von Volvo Group kaufen

Der japanische Fahrzeughersteller Isuzu will die japanische Tochter UD Trucks vom schwedischen Nutzfahrzeughersteller Volvo kaufen. Der Schritt ist Teil einer strategischen Allianz zwischen Isuzu und Volvo Group im Bereich Nutzfahrzeuge. Isuzu, das im vergangenen Jahr 530 000 Fahrzeuge verkauft hat, plane das komplette UD-Trucks-Geschäft mit einem Unternehmenswert von 250 Milliarden Yen (rund zwei Milliarden Euro) zu übernehmen, teilte die Volvo Group am Mittwoch in Stockholm mit. Verbindliche Vereinbarungen sollen bis Mitte kommenden Jahres unterzeichnet und die Transaktion bis Ende 2020 abgeschlossen sein. Der Verkauf von UD Trucks soll das operative Ergebnis der Volvo Group um etwa zwei Milliarden schwedische Kronen erhöhen. UD Trucks, das vor mehr als einem Jahrzehnt zu Nissan gehörte und an Volvo verkauft wurde, hat seinen Sitz im japanischen Saitama. (dpa)

Uber braucht selbst Konzession für Personenbeförderung

Schlappe für Uber: Das Landgericht Frankfurt hat dem App-Dienst untersagt, in Deutschland Beförderungsaufträge an Mietwagenunternehmer nach dem bisherigen Verfahren zu vermitteln. Das Gericht gab in dem am Donnerstag verkündeten Urteil damit der Unterlassungsklage von Taxi Deutschland, einem Zusammenschluss verschiedener deutscher Taxizentralen, statt. Eine Umstellungsfrist sei nicht vorgesehen, erklärte eine Justizsprecherin. Uber habe wegen einer vorangegangenen Abmahnung und anderer gerichtlicher Verfahren mit einer Untersagung rechnen müssen. Das US-Unternehmen kann beim Oberlandesgericht Frankfurt in Berufung gehen. Aus Sicht von Uber wurden lediglich einzelne Aspekte des Vermittlungsmodells beanstandet und die Firma betont, dass man in Deutschland nur mit professionellen und lizenzierten Mietwagen- und Taxiunternehmen zusammenarbeite. Laut Urteil ist Uber als "Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetz" anzusehen, der zur Geschäftstätigkeit über eine entsprechende Konzession verfügen müsse. "Diese Konzession hat Uber unzweifelhaft nicht", sagte die Vorsitzende Richterin Annette Theimer in der Urteilsbegründung. (dpa)

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