Der Diesel-Streit zwischen Deutscher Umwelthilfe und Opel wird nun auch vor Gericht ausgetragen. Das Landgericht Darmstadt hat für Freitag, 10. Juni, eine mündliche Verhandlung angesetzt, um über die von der Umwelthilfe beantragte einstweilige Verfügung zu sprechen.
Der private Verein will Opel unter anderem das Werbeversprechen untersagen lassen, dass die Abgasnachbehandlung den Diesel so sauber wie einen Benziner mache. Auch soll Opel nicht mehr behaupten dürfen, dass die Abgasreinigung des strittigen Zafira-Modells bei minus 30 Grad getestet worden sei. Das Unternehmen hat zwischenzeitlich eingeräumt, dass das Reinigungssystem bei Temperaturen unter 17 Grad nur noch im geringeren Umfang aktiv ist.
Der Autobauer hatte auf das Unterlassungsverlangen der Umwelthilfe reagiert und sich verpflichtet, zwei von zehn kritisierten Aussagen nicht mehr im Zusammenhang mit dem Modell Zafira Diesel zu wiederholen. In der einstweiligen Verfügung geht es um die übrigen acht Aussagen. Am Dienstag wollte Opel die Vorwürfe nicht erneut kommentieren.
In dieser Woche soll der Hersteller zudem Informationen beim Bundesverkehrsministerium nachliefern. Auch hier geht es um die Abgasreinigung beim Zafira Diesel, die sich unter bestimmten Umständen herunterregelt. Das Ministerium hatte Zweifel an der Opel-Aussage geäußert, dass dies ausschließlich aus technischen Gründen zum legalen Motorenschutz geschehe. (dpa)
IB