Medienberichten zufolge will die baden-württembergische Landesregierung gegen das Fahrverbotsurteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart in Berufung gehen. Der Kfz-Landesverband begrüßte am Donnerstag diesen Schritt. "Mit einer Berufung haben das Land und der Bund die Chance, endlich Rechtssicherheit für die Dieselbesitzer und Kfz-Betriebe zu schaffen und das derzeitige Tohuwabohu aus Kaufprämien, Nachrüstforderungen und Updateplänen in geordnete Bahnen zu lenken", sagte Carsten Beuß, Hauptgeschäftsführer des baden-württembergischen Kraftfahrzeuggewerbes, laut einer Mitteilung. "Dies schafft Luft für ein koordiniertes Vorgehen gegen Feinstaub und Stickoxide."
Gleichzeitig forderte Beuß, die gewonnene Zeit "mit Hochdruck" dafür zu nutzen, einen Masterplan zu schaffen, der Maßnahmen der Autoindustrie, des Bundes und der Länder aufeinander abstimme. Auch könnten die Ergebnisse der Arbeitsgruppen des Dieselgipfels in das weitere Vorgehen einbezogen werden. Vor allem aber könne überprüft werden, was die Flottenerneuerung über die Umweltprämien der Hersteller tatsächlich bringe.
"Wir wünschen uns flankierend dazu die klare Aussage, dass bis zu einem Abschluss des gerichtlichen Verfahrens im Jahr 2020 weder die Besitzer und Besitzerinnen von Euro 4-, noch die von Euro 5-Dieseln in Stuttgart und der Region mit Fahrverboten zu rechnen haben", sagte Beuß. Damit werde sich der Dieselmarkt wieder beruhigen und der Wertverlust der Fahrzeuge würde gestoppt, "da das Überangebot an Diesel-Fahrzeugen durch Panikverkäufe zurückgehen dürfte". "Vor allem für die nicht so gut betuchten Familien mit Euro 4-Dieseln wird das Problem entschärft, da bis 2020 genügend Euro 6-Diesel als Gebrauchtwagen in den von ihnen bezahlbaren Preisklassen zur Verfügung stehen dürften, wenn das Budget im Moment trotz Umstiegsprämie nicht für einen Neukauf reicht", so der Verbandssprecher. (AH)