Reinen Tisch machen!
Steuererklärung E Falsche Angaben in der Steuererklärung sind kein Kavaliersdelikt. Und die strafbefreiende Selbstanzeige soll erheblich erschwert werden. Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner WPG
Nachdem aus Gründen der Gleichbehandlung oberste Richter bereits angemahnt haben, dass Steuerhinterziehung genauso streng bestraft werden müsse wie z. B. Betrug und Unterschlagung, wird jetzt noch politisch nachgelegt: Es existiert nun seit Sommer dieses Jahres eine Gesetzesvorlage, wonach eine so genannte Selbstanzeige (also die Berichtung einer falschen Steuererklärung) nurmehr unter wesentlich erschwerten Bedingungen zur Straffreiheit führen soll. Damit wird das Vorgehen der Finanzverwaltung aber nicht nur in „echten“ Steuerhinterziehungsfällen wesentlich schärfer werden. Es werden sicher auch dann viele Strafverfahren eingeleitet, wenn steuerlich bedeutsame Angaben…
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