Ausgabe 11/2009: Mogelpackung

02.06.2009 00:00 Uhr

Recht + Steuern

Mogelpackung

Leasing E Wie Verluste aus Buy-back-Geschäften je nach Ursache steuerlich einzuordnen sind. Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner WPG

Dass Leasing mit Rückkaufverpflichtungen bei Autohausbetrieben zu Bilanzproblemen führen kann, ist hinlänglich bekannt (vgl. AUTOHAUS 6/2009, S. 28/29). Der Spagat zwischen einerseits korrektem handelsrechtlichem Ergebnisausweis (mit Rückstellungen für Leasingrisiken) und andererseits dessen steuerliche Durchsetzbarkeit ist je nach Ursache der Verluste steuerlich unterschiedlich einzuordnen. Nur soweit es sich um sog. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften handelt, können diese steuerlich nicht während der Laufzeit des Leasingvertrages geltend gemacht werden, sondern erst beim Rückkauf des GW (durch den Autohausunternehmer). Grundübel solcher Verluste sind oftmals dem Leasingnehmer gewährte verdeckte Preisnachlässe und…

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