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Menschelnde Justiz

27.07.2009 00:00 Uhr

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Menschelnde Justiz

Gebrauchtwagenverkauf E Defekt, Mangel, Verschleiß oder Schaden? Nach wie vor gibt es Klärungsbedarf in der Rechtsprechung!

autohaus juristen rechtsanwälte G. Haug & Partner

Es geht um die Rückwirkungsvermutung beim Gebrauchsgüterkauf beim Auftreten von Fehlern innerhalb von sechs Monaten, hier speziell beim Gebrauchtwagengeschäft. Die auch Beweislastumkehr genannte Bestimmung des § 476 BGB führt wegen rechtlicher und auch technischer Fehlbeurteilungen immer wieder zu absonderlichen Gerichtsentscheidungen bei Gebrauchtwagen.

Die Ausgangslage

Es kann im Autohaus jeden Tag geschehen: Ein Kunde kauft einen alten Gebrauchtwagen und stellt nach einiger Zeit fest, dass ein Fahrzeugteil nicht mehr funktioniert. Für einen normal denkenden Menschen wäre dies keine Überraschung und noch vor wenigen Jahren sicher auch nicht für einen Gebrauchtwagenkäufer. Alte Fahrzeuge haben nun…

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