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Ausgabe 08/2011: Hin, her, vor, zurück!

18.04.2011 00:00 Uhr

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Hin, her, vor, zurück!

Steuerchaos E Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Umsatzsteuer.

Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner WPG

Erhält das Unternehmen Rechnungen für Leistungen eines durchgeführten Betriebsausfluges der Arbeitnehmer, so hätte bisher keiner daran gezweifelt, dass solche Leistungen für das Unternehmen umsatzsteuerrechtlich zum Vorsteuerabzug der in den Rechnungen ausgewiesenen Umsatzsteuer (USt) führen. Denn: Soweit der Unternehmer umsatzsteuerpflichtige Leistungen (Produktion, Dienstleistungen) erbringt, sind Aufwendungen für seine Arbeitnehmer grundsätzlich betriebsbezogen und fördern die Leistungsfähigkeit und Produktivität des Unternehmens. So sah dies auch bisher die höchstrichterliche Rechtsprechung des obersten deutschen Finanzgerichts, des Bundesfinanzhofs (BFH).

Änderung der Rechtsprechung!?

Die Beständigkeit der Rechtsprechung ist – schon aus…

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