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EU-Vorschrift: Millionen Führerscheine nur noch 2021 gültig

18.01.2021 08:36 Uhr
Führerschein
Aufgrund einer EU-Vorgabe sollen Führerscheine künftig EU-weit einheitlich und fälschungssicher sein. Für Millionen Deutsche bedeutet das den Abschied vom vertrauten "Lappen".
© Foto: SP-X

Es ist eine riesige Aktion. Bis 2033 müssen Millionen von Führerscheinen schrittweise umgetauscht werden, damit sie fälschungssicherer sind. Die erste Frist endet bereits Anfang 2022. Das Verkehrsministerium plant daneben noch eine weitere Neuerung.

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Es ist zwar noch ein Jahr lang Zeit - dann aber droht für viele aus der Generation "Ü60" der Führerschein ungültig zu werden. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde, muss den Führerschein - oft noch der berühmte "Lappen" - bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Genaue Zahlen gibt es zwar nicht, gelten dürfte das aber für Hunderttausende oder gar Millionen von Menschen - und das in Zeiten der Corona-Krise. Eine Verschiebung der Frist ist aktuell nicht geplant, wie das Bundesverkehrsministerium der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Die erste Frist im Januar 2022 ist erst der Anfang in einem Stufenplan: Bis zum Jahr 2033 müssen Millionen von Führerscheinen umgetauscht werden. Grund sind EU-Vorgaben. Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Der Umtausch sei für die zuständigen Fahrerlaubnisbehörden und für die Bundesdruckerei eine große Herausforderung, da zusätzlich zum Tagesgeschäft eine große Anzahl von Führerscheinen umgetauscht werden müsse, so das Verkehrsministerium. Daher seien frühzeitig Regelungen für einen gestaffelten Umtausch getroffen worden. Daten zur konkreten Zahl der Führerscheine, die bis zum 19. Januar 2022 umgetauscht werden müssen, gebe es nicht - da das Zentrale Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrt-Bundesamtes ausschließlich Führerscheine erfasse, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden.

Nur der Führerschein wird ungültig, die Fahrerlaubnis bleibt bestehen

Die Fristen bedeuten konkret: nach dem Ablauf am 19. Januar kommenden Jahres sowie in den Folgejahren wird der alte Führerschein ungültig, wenn man ihn bis dahin nicht umgetauscht hat. Die Fahrerlaubnis an sich bleibt davon aber unberührt. Eine neue Prüfung ist also nicht nötig. Dafür aber ein biometrisches Passfoto. Mit dem einheitlichen EU-weiten Dokument soll ein möglichst aktueller Fälschungsschutz gewährleistet sein. Bei Kontrollen sind Besitzer leichter zu erkennen, wenn das Foto nicht so alt ist. Der Umtausch kostet laut ADAC eine Gebühr von 25 Euro.

Der ADAC spricht mit Blick auf den Umtausch von gewaltigen Zahlen: es handle sich um rund 15 Millionen bis Ende 1998 ausgestellte Papier-Führerscheine sowie rund 28 Millionen zwischen 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgegebene Scheckkartenführerscheine.

Diese Fristen sind zu beachten

Damit nicht so viele bis zum letzten Moment warten und es einen Massenansturm bei den Ämtern gibt, gibt es einen Stufenplan - ein freiwilliger Umtausch ist aber jederzeit möglich.

  • Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 sollen ihre Führerscheine bis 19. Januar 2022 eintauschen.
  • Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 gilt die Frist bis 19. Januar 2023,
  • für die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis 19. Januar 2024,
  • für die Jahrgänge 1971 oder später bis 19. Januar 2025,
  • für die Jahrgänge vor 1953 bis 19. Januar 2033

Danach gibt es Fristen für die Kartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden. Dieser Umtausch soll nach dem jeweiligen Alter der Dokumente über die Bühne gehen, entscheidend ist das Ausstellungsdatum:

  • Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, sollen bis 19. Januar 2026 umgetauscht werden.
  • Für die Ausstellungsjahrgänge 2002 bis 2004 sieht der Plan eine Frist bis 19. Januar 2027 vor
  • für die Ausstellungsjahrgänge 2005 bis 2007 bis 19. Januar 2028
  • für den Ausstellungsjahrgang 2008 bis 19. Januar 2029
  • für den Ausstellungsjahrgang 2009 bis 19. Januar 2030
  • für den Ausstellungsjahrgang 2010 bis 19. Januar 2031
  • für den Ausstellungsjahrgang 2011 bis 19. Januar 2032
  • für Führerscheine, die von 2012 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, läuft die Umtauschfrist bis 19. Januar 2033.

Danach ausgestellte Führerscheine entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben. Neu ausgestellte Dokumente gelten seitdem nicht mehr lebenslang, sondern haben eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Ziel des Plans ist es, bis 2028 möglichst viele Alt-Führerscheine umzutauschen - ab dann verlieren auch die seit 2013 neu ausgestellten Führerscheine ihre Gültigkeit und müssen erneuert werden.

Führerschein künftig auch auf dem Smartphone

Beim Thema Führerschein plant Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) eine weitere Neuerung: der "Digitale Führerschein" soll kommen. Autofahrer in Deutschland sollen also den Führerschein bei Verkehrskontrollen künftig auch auf dem Smartphone vorzeigen können. Die EU-Kommission habe sich klar zum digitalen Führerschein bekannt, hatte Scheuer Ende Oktober gesagt. "Wir treiben das Projekt unter Hochdruck voran", erklärte das Verkehrsministerium nun. Das Projekt befinde sich aktuell in der Konzeptionsphase, es könnten aber noch keine Details zum Zeitplan genannt werden. (dpa)

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KOMMENTARE


Heinz Kretschmer

21.01.2021 - 12:14 Uhr

....umfassender wäre Ihr Bericht wenn die Jahrgänge vor 1953 Berücksichtigung gefunden hätten ! Vielleicht ein paar Gedankengänge wert-die sognt.Gründergeneration ! Heinz M.Kretschmer


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