Lichttuning: Es werde Licht, viel Licht!
Lichttechnische Verändungen sind gerade bei älteren Fahrzeugmodellen beliebt. Für LED-Tagfahrlichter, aber auch für Hauptscheinwerfer haben Hersteller spezielle Nachrüstlösungen im Angebot.
Lichttuning ist äußerst gefragt, aber oftmals sind die verwendeten Komponenten nicht erlaubt. Das kann nicht nur Bußgeld kosten, sondern auch eine zumindest vorübergehende Stilllegung des Fahrzeugs nach sich ziehen. Max Karmel, Geschäftsführer der in München ansässigen Karmexx Max Karmel GmbH, kennt die Grenzen: "Während das Nachrüsten von LED-Tagfahrlichtern für fast alle Fahrzeuge problemlos umsetzbar ist, warne ich vor der Folierung von Scheinwerfern und Rückleuchten sowie vor der Verwendung nicht zugelassener Leuchtmittel. Beim Kauf ist deshalb immer darauf zu achten, dass die Lampen ein E-Prüfzeichen sowie den Zusatz 'RL' tragen. Beim Einbau nicht zugelassenen Zubehörs können Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz des Fahrzeuges erlöschen." Das E-Prüfzeichen in einem Kreis mit einer ein- oder zweistelligen Nummer lässt sich dabei leicht erkennen.
Nachrüsten von…
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