Liberalisierung von Paragraph 21 StVZO: Das letzte Monopol
Ende März ist mit Paragraph 21 der StVZO das letzte Monopol im Bereich der Fahrzeugprüfung und -begutachtung gefallen. Die Prüforganisation GTÜ hat dafür lange gekämpft. Geschäftsführer Robert Köstler erklärt im Interview warum.
AH: Seit 22. März 2019 dürfen Technische Dienste Vollgutachten und Einzelabnahmen nach § 21 StVZO erteilen. Was bedeutet das konkret?
R. Köstler: Die neue Regelung dient den Kfz-Betrieben, Endkunden und Herstellern. Diese können jetzt innerhalb eines freien Wettbewerbs auf eine größere Anbieterzahl zurückgreifen. Gutachten nach § 21 StVZO werden im allgemeinen Sprachgebrauch "Vollgutachten" genannt. Sie sind nötig beispielsweise für die Wiederzulassung, wenn ein Fahrzeug ohne Fahrzeugdokumente länger als sieben Jahre stillgelegt war. Ebenso muss ein gebrauchtes Importfahrzeug von außerhalb der EU, etwa aus den USA, ebenfalls vor der Zulassung von den Experten des Technischen Dienstes begutachtet werden. Ältere Importfahrzeuge von außerhalb Deutschlands ohne EG-Typgenehmigung benötigen ebenfalls eine Begutachtung. Die Neuregelung betrifft zusätzlich die Gutachten nach § 19.2 StVZO in…
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