Gebrauchtwagenhändler müssen in Anzeigen immer den Gesamtpreis einschließlich Mehrwertsteuer nennen - auch wenn sich das Angebot nur an gewerbliche Nutzer richtet. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.
Ein Händler hatte über eine allgemein zugängliche Internetplattform Gebrauchtwagen angeboten. Er hatte argumentiert, die Angebote richteten sich ausschließlich an andere Händler, die die Autos exportieren oder weiterverkaufen (Az. I ZR 99/08).
Dennoch muss er laut BGH die Preise einschließlich Mehrwertsteuer angeben, ansonsten werden Verbraucher irritiert. "Die Angebote der Mitbewerber des Beklagten werden in ein ungünstiges Licht gerückt, weil deren Preise teuer erscheinen", sagte das Gericht. Schon dies beeinträchtige die Interessen anderer Händler im Wettbewerb. (dpa)